Seminar: Neue HOAI 2021 – was bedeuten die Änderungen in der Praxis?

Mit Urteil vom 4.7.2019 hat der EuGH die Mindest- und Höchstsätze der HOAI für europarechtswidrig erklärt. Damit können weder die bisherige Ermächtigungsgrundlage, noch die HOAI 2013 unverändert beibehalten werden.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 29.05.2020 die Ressortabstimmung und am 05.06.2020 die Länder- und Verbändeanhörung zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen eingeleitet. Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur „Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure“ am 16.9.2020 verabschiedet. Der Bundesrat hat am 6. November 2020 dem Entwurf zur neuen HOAI 2021 zugestimmt.

Damit werden die Grundlagen für die neue HOAI 2021 gelegt. Kernpunkt ist, dass die Honorare für alle von der HOAI erfassten Honorare künftig  frei vereinbart werden können. Das Seminar zeigt auf, wie diese und alle weiteren Neuregelungen sowohl vergaberechtlich, als auch vertragsrechtlich umgesetzt werden können und mit welchen Auswirkungen auf die Honorare zu rechnen ist.


Lektionen

  • HOAI 2021 im Überblick
  • Was ist die „übliche Vergütung“ für Planungsleistungen?
  • Wie wird künftig das Honorar abgerechnet?
  • Vertragsmodelle zur Umsetzung der neuen HOAI
  • HOAI 2021 und Vergabverfahren der öffentlichen Hand
  • Wann sind Angebote „ungewöhnlich niedrig“?
  • Wie weiter mit „Altfällen“?


Zielgruppen

  • Architekten
  • Auftraggeber
  • Ingenieure
  • Öffentliche Verwaltungen

Allgemeine Informationen

Mit der Teilnahme an den evergabe.de-Seminaren erhältst Du ein Teilnahmezertifikat als Beleg Deiner neu erworbenen Kompetenzen.
Im Teilnehmerpreis enthalten sind zudem die Präsentationsunterlagen in digitaler Form, sowie Pausenverpflegung und Getränke. Du erhältst ca. 1 Woche vor dem Veranstaltungstermin einen Link zu den Unterlagen. 
Wir sichern durch eine begrenzte Teilnehmerzahl den Fokus auf die beschriebenen Inhalte zu. Im direkten Kontakt mit dem Referent erhältst Du Antworten auf Deine entstehenden Fragen.

Kostenfreie Stornierungen sind bis zwei Wochen vor Seminartermin möglich. Danach kann in Vertretung ein anderer Teilnehmer angemeldet werden. Die Stornierungserklärung bedarf der Schriftform. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage von Seminaren, zum Beispiel bei zu geringer Teilnehmerzahl oder Ausfall eines Dozenten, vorbehalten.

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