Seminar: Abmahnung und Kündigung – die Klassiker „krank“, „fristlos“ und „betriebsbedingt“

Jede dritte Klage vor Arbeitsgerichten betrifft die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und die Einreichung von Kündigungsschutzklagen gilt inzwischen als der selbstverständliche Weg für viele Arbeitnehmer. Allein durch den DGB Rechtsschutz wurden im Jahr 2016 15.611 erstinstanzliche Gerichtsverfahren zur Kündigung betreut und die Tendenz einer arbeitnehmerfreundlichen Rechtsprechung verstärkt diesen Trend.

Das Seminar zeigt Wege auf, wie mit den Mitteln der Abmahnung und Kündigung sicher umgegangen werden kann, ohne spätere Arbeitsgerichtsverfahren fürchten zu müssen. Hierzu vermittelt der Referent Tipps und gibt Hinweise aus seiner jahrelangen Erfahrung in der Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.


Lektionen

Die verhaltensbedingte Kündigung

  • Abmahnung oder Kündigung
  • typische Verstöße und die aktuelle Rechtsprechung
  • inhaltliche Fallstricke und formelle Hürden
  • Nachforschungsmöglichkeiten des Arbeitgebers
  • Verteidigungsrechte des Arbeitnehmers
  • wirksame Alternativen


Die krankheitsbedingte Kündigung

  • vorbereitende Maßnahmen  
  • Auskunftspflichten des Arbeitnehmers
  • das betriebliche Eingliederungsmanagement

Die betriebsbedingte Kündigung

  • Was darf der Unternehmer selbst entscheiden
  • Fristen und Abfindungen
  • Wann benötige ich Sozialplan und Interessenausgleich?
  • Wie kann ich Fehler in der Kündigung nachträglich reparieren


Zielgruppen

  • Auftragnehmer
  • Auftraggeber

Allgemeine Informationen

Mit der Teilnahme an den eVergabe.de-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat als Beleg Ihrer neu erworbenen Kompetenzen.
Im Teilnehmerpreis enthalten sind zudem die Seminarunterlagen, Pausenverpflegung und Getränke.
Wir sichern Ihnen durch eine begrenzte Teilnehmerzahl den Fokus auf die beschriebenen Inhalte zu. Sie erhalten im direkten Kontakt mit dem Referent Antworten auf Ihre entstehenden Fragen.

Kostenfreie Stornierungen sind bis zwei Wochen vor Seminartermin möglich. Danach kann in Vertretung ein anderer Teilnehmer angemeldet werden. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage von Seminaren, zum Beispiel bei zu geringer Teilnehmerzahl oder Ausfall eines Dozenten, vorbehalten.

 

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