Seminar: EuGH, HOAI … Ende – Oder doch nicht?

Die HOAI hatte in den vergangenen Jahrzehnten essenzielle Bedeutung für das Architekten- und Ingenieurrecht. Aufgrund der verbindlichen Mindestsätze bot die HOAI ein sicheres Fundament für die Vergütung. Durch die Beschreibung der jeweiligen Leistungen wurde die HOAI auch zu einem probaten Mittel zur Vereinbarung und zur Bestimmung der geschuldeten Leistungen. Der Europäische Gerichtshof hat nun mit einem Urteil vom 4.7.2019 allen einen Strich durch die Rechnung gemacht, die sich auf die HOAI eingerichtet haben. Das Seminar beleuchtet die Auswirkungen des EuGH-Urteils auf die Vergabe, auf die Vertragsgestaltung, auf die Abrechnung und auf Honorarstreitigkeiten.


Lektionen

  • Vorstellung des EuGH-Urteils vom 4.7.2019
  • Richtiger Umgang mit der HOAI bei der Vergabe von Planungsleistungen
  • Auswirkungen des EuGH-Urteils auf die Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen
  • Honorarberechnung: Weitergeltung der HOAI als „übliche Vergütung“? Weitergeltung der HOAI als „allgemein anerkannte Regel der Technik“? Weitergeltung der HOAI als „Handelsbrauch“?
  • Was hat der EuGH nicht entschieden? In welchen Bereichen gilt die HOAI weiterhin?
  • Umgang mit dem EuGH-Urteil in gerichtlichen und außergerichtlichen Honorarstreitigkeiten


Zielgruppen

  • Architekten
  • Auftragnehmer
  • Auftraggeber
  • Ingenieure

Allgemeine Informationen

Mit der Teilnahme an den evergabe.de-Seminaren erhältst Du ein Teilnahmezertifikat als Beleg Deiner neu erworbenen Kompetenzen.
Im Teilnehmerpreis enthalten sind zudem die Seminarunterlagen, Pausenverpflegung und Getränke.
Wir sichern Dir durch eine begrenzte Teilnehmerzahl den Fokus auf die beschriebenen Inhalte zu. Im direkten Kontakt mit dem Referent erhältst Du Antworten auf Deine entstehenden Fragen.

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