Seminar: BGH Entscheidung zur Nachtragspreisbildung und dessen Folgen

Fakt ist: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 08.08.2019 entschieden, dass der Satz „Guter Preis bleibt Guter Preis und ….“ nicht mehr gilt.

Der Preis für eine Nachtragsleistung sei im Regelfall nicht durch Fortschreibung der Urkalkulation zu bestimmen. Der Auftragnehmer könne vielmehr die „tatsächlich erforderlichen Kosten“ zuzüglich eines „angemessenen Zuschlages“ für Gemeinkosten verlangen.

Daraus entstehen für Sie folgende Fragen:

  • Bricht nun eine neue Zeitrechnung an?
  • Müssen Sie alles, was Sie in den letzten Jahren und Jahrzehnten über die Nachtragspreisbildung gelernt haben vergessen und bei null anfangen?
  • Gilt diese Entscheidung auch für den BGB-Vertrag oder nur für VOB-Verträge?

Unser Referent erläutert Ihnen den Inhalt der als „Paukenschlag“ bezeichneten Entscheidung und bespricht, welcher Auswirkungen sie auf Ihre tägliche Arbeit hat. Er gibt Hinweise zum zukünftigen Umgang mit Nachträgen und zeigt Möglichkeiten auf, wie vielleicht doch „alles beim Alten“ bleiben kann


Lektionen

  • Wie werden Nachtragspreise bei einem VOB/B-Vertrag künftig ermittelt?
  • Welche Unterschiede gibt es zur bisherigen Berechnung?
  • Wie werden tatsächlich erforderliche Kosten und angemessene Zuschläge ermittelt?
  • Wie funktioniert die Berechnung beim BGB-Vertrag?


Zielgruppen

  • Auftragnehmer
  • Auftraggeber
  • Architekten
  • Ingenieure
  • Bauleiter

Allgemeine Informationen

Mit der Teilnahme an den eVergabe.de-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat als Beleg Ihrer neu erworbenen Kompetenzen.
Im Teilnehmerpreis enthalten sind zudem die Seminarunterlagen, Pausenverpflegung und Getränke.
Wir sichern Ihnen durch eine begrenzte Teilnehmerzahl den Fokus auf die beschriebenen Inhalte zu. Sie erhalten im direkten Kontakt mit dem Referent Antworten auf Ihre entstehenden Fragen.

Kostenfreie Stornierungen sind bis zwei Wochen vor Seminartermin möglich. Danach kann in Vertretung ein anderer Teilnehmer angemeldet werden. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage von Seminaren, zum Beispiel bei zu geringer Teilnehmerzahl oder Ausfall eines Dozenten, vorbehalten.

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