Seminar: Nachtragsmanagement für den Auftraggeber

Viele Auftragnehmer gehen dazu über, ihre Nachträge immer aggressiver zu verfolgen. Mittlerweile beherrschen auch kleine und mittelständische Bauunternehmen das „Handwerkszeug“ für die Durchsetzung von Nachträgen. Der Auftraggeber, der das Angebot mit dem günstigsten Preis annehmen muss, sieht sich deswegen „kreativen“ Forderungen der Auftragnehmer, beispielsweise wegen „gestörtem Bauablauf“, ausgesetzt. In dem Seminar werden die rechtlichen Strukturen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH erörtert. Ein Schwerpunkt des Seminars bildet auch die Brisanz durch die Reform des Bauvertragsrechts zum 01.01.2018.


Lektionen

Wesentliche Änderungen und Lösungsmöglichkeiten für alltägliche Situationen die Du unmittelbar anwenden kannst, sind Bestandteil des Seminars:

  • Anspruchsvoraussetzungen für Nachtragsforderungen, notwendige Unterlagen und Dokumente des Auftragnehmers zur Durchsetzung von Nachträgen
  • Unvollständige, fehlerhafte und unklare Leistungsbeschreibungen – Rechtsprechung zur Vorbeugung von Nachträgen im Vergabeverfahren
  • Richtiger Umgang mit Unterkostenangeboten im Vergabeverfahren
  • Mengenänderungen und Gemeinkosten (AGK, BGK)
  • Aktuelle Rechtsprechung zu Mischkalkulation und Spekulation
  • Welche Reaktionsmöglichkeiten hat der Auftraggeber im Vergabeverfahren und in der Vertragsabwicklung auf eine Spekulation?
  • Rechtsfragen rund um das Baugrundrisiko


Zielgruppen

  • Architekten
  • Auftraggeber
  • Bauleiter
  • Berater
  • Geschäftsführer
  • Ingenieure
  • Projektleiter
  • Prokuristen

Allgemeine Informationen

Mit der Teilnahme an den evergabe.de-Seminaren erhältst Du ein Teilnahmezertifikat als Beleg Deiner neu erworbenen Kompetenzen.
Im Teilnehmerpreis enthalten sind zudem die Seminarunterlagen, Pausenverpflegung und Getränke.
Wir sichern Dir durch eine begrenzte Teilnehmerzahl den Fokus auf die beschriebenen Inhalte zu. Im direkten Kontakt mit dem Referent erhältst Du Antworten auf Deine entstehenden Fragen.

Kostenfreie Stornierungen sind bis zwei Wochen vor Seminartermin möglich. Danach kann in Vertretung ein anderer Teilnehmer angemeldet werden. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage von Seminaren, zum Beispiel bei zu geringer Teilnehmerzahl oder Ausfall eines Dozenten, vorbehalten.

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