Seminar: Neues gesetzliches Bauvertragsrecht 2018

Am 1.1.2018 ist die größte Baurechtsreform seit 120 Jahren in Kraft getreten. Mit dieser Reform gibt es zum ersten Mal ein umfassendes, gesetzlich geregeltes Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Gewohnte Regelungen wurden grundlegend verändert und von der VOB/B in das BGB verlagert. Über dem neuen Bauvertragsrecht steht deswegen auch die Frage, welche Bedeutung die VOB/B zukünftig hat. Diese Frage wird in dem Seminar beantwortet.

Zudem hat der Gesetzgeber den Vertragspartnern völlig neue Rechte und Pflichten auferlegt. Das neue Bauvertragsrecht trifft alle Baubeteiligten und es ist nur eine Frage der Zeit, bis massive Rechtsstreitigkeiten auf Grundlage des neuen Bauvertragsrechts ausgefochten werden müssen. Mit diesem Seminar werden Sie von der neuen Rechtslage nicht überrascht. Vor dem Hintergrund alltäglicher, praktischer Problemkreise befasst sich das Seminar mit dem Bauvertragsrecht 2018.


Lektionen

  • Struktur und Aufbau des neuen Bauvertragsrechtes
  • Zukünftige Bedeutung der VOB/B
  • Auswirkungen des neuen Bauvertragsrechtes auf Vergütung, Abnahme, Mängelrechte und Kündigung
  • Neue Anordnungsrechte des Auftraggebers
  • Vergleich des Nachtragsmanagements nach dem neuen Bauvertragsrecht 2018 und dem „alten VOB/B-Recht“
  • Vertragsgestaltung unter dem neuen Bauvertragsrecht
  • Reform oder Revolution des Architekten- und Ingenieurrechts?


Zielgruppen

  • Auftragnehmer
  • Auftraggeber

Allgemeine Informationen

Mit der Teilnahme an den eVergabe.de-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat als Beleg Ihrer neu erworbenen Kompetenzen.
Im Teilnehmerpreis enthalten sind zudem die Seminarunterlagen, Pausenverpflegung und Getränke.
Wir sichern Ihnen durch eine begrenzte Teilnehmerzahl den Fokus auf die beschriebenen Inhalte zu. Sie erhalten im direkten Kontakt mit dem Referent Antworten auf Ihre entstehenden Fragen.

Kostenfreie Stornierungen sind bis zwei Wochen vor Seminartermin möglich. Danach kann in Vertretung ein anderer Teilnehmer angemeldet werden. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage von Seminaren, zum Beispiel bei zu geringer Teilnehmerzahl oder Ausfall eines Dozenten, vorbehalten.

Kein passender Termin dabei?

Wir benachrichtigen Sie, sobald es neue Termine zu diesem Thema gibt!