Seminar: Schutz der eigenen Leistungen bis zur Abnahme

Die VOB/B sagt, Sie sind verpflichtet, Ihre Leistungen bis zur Abnahme zu schützen. Das wissen Sie natürlich. Sie wissen auch, wie teuer es werden kann, wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen. Trotzdem machen Sie es häufig genug nicht. Warum nicht? „Weil es nicht geht.“ ist die typische Antwort von Bauunternehmern auf diese Frage. 

„Stimmt, meine Leistungen kann man auch nicht sinnvoll schützen.“, werden Sie vielleicht sagen. Seien Sie versichert, Sie liegen falsch.

Unser Dozent erläutert Ihnen den Hintergrund der Verpflichtung zum Schutz eigener Leistungen und zeigt auf, welche (scheinbar) unerfüllbaren Anforderungen die Rechtsprechung an Sie stellt. Sodann entwickelt er gemeinsam mit Ihnen Ideen und Lösungsmöglichkeiten. Am Ende des Seminars werden Sie auf die Frage eines Mitbewerbers „Wie soll ich den bitteschön meine Leistungen schützen?“ antworten können „Das ist doch überhaupt kein Problem.“. 


Lektionen

•    Wann sind Beschädigungen eigentlich rechtlich?
•    Wer ist dafür zuständig, wer bezahlt also den Schaden?
•    Was bedeutet Gefahrentragung nach VOB oder BGB?
•    Wie schützen Sie Ihre Leistungen vor Beschädigungen?
•    Was passiert, wenn Sie es nicht tun?
•    Was können Sie machen, wenn der Bauablauf einen effektiven Schutz nicht zulässt?
•    Welche Bedeutung haben Bauleistungs- bzw. Bauwesenversicherungen, die der Auftraggeber abgeschlossen hat?


Zielgruppen

  • Auftragnehmer

Allgemeine Informationen

Mit der Teilnahme an den eVergabe.de-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat als Beleg Ihrer neu erworbenen Kompetenzen.
Im Teilnehmerpreis enthalten sind zudem die Seminarunterlagen, Pausenverpflegung und Getränke.
Wir sichern Ihnen durch eine begrenzte Teilnehmerzahl den Fokus auf die beschriebenen Inhalte zu. Sie erhalten im direkten Kontakt mit dem Referent Antworten auf Ihre entstehenden Fragen.

Kostenfreie Stornierungen sind bis zwei Wochen vor Seminartermin möglich. Danach kann in Vertretung ein anderer Teilnehmer angemeldet werden. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage von Seminaren, zum Beispiel bei zu geringer Teilnehmerzahl oder Ausfall eines Dozenten, vorbehalten.

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