Seminar: Unsere Top Ten der für Bauunternehmer wichtigsten Urteile des letzten Jahres

Sie sind erfahrener Bauunternehmer und kennen sich damit (zwangsläufig) auch im Baurecht gut aus. VOB, BGB, AGB, all das sind gewohnte Begriffe für Sie. Gleichwohl: Können Sie mit Gewissheit sagen, wirklich auf dem Laufenden zu sein? Sind Sie sicher, keine neue Tendenz in der Rechtsprechung verpasst zu haben? Wissen Sie, ob es neue richterliche Vorgaben zur Verzugsanzeige, den Kalkulationsgrundlagen, angemessenen Mangelbeseitigungsfristen, etc. gibt?

Vergewissern Sie sich und lassen sich von uns auf den aktuellen Stand bringen. Anhand von zehn Beispielen der wichtigsten Gerichtsentscheidungen der letzten zwölf Monate bespricht unser Dozent mit Ihnen aktuelle Entwicklungen zu altbekannten Themen und zeigt Ihnen, worauf Sie in Zukunft mehr Wert legen sollten und was weniger kritisch ist.


Lektionen

Durch Ihre Teilnahme am Seminar:

  • bleiben Sie im Bereich VOB, BGB, AGB auf dem Laufenden.
  • verpassen Sie keine neue Tendenz in der Rechtsprechung.
  • erhalten Sie Kenntnisse neuer richterlicher Vorgaben zur Verzugsanzeige, den Kalkulationsgrundlagen und angemessenen Mangelbeseitigungsfristen.
  • erfahren Sie anhand aktueller Entwicklungen der altbekannten Themen, worauf Sie in Zukunft mehr Wert legen sollten und was weniger kritisch ist.


Zielgruppen

  • Auftragnehmer

Allgemeine Informationen

Mit der Teilnahme an den eVergabe.de-Seminaren erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat als Beleg Ihrer neu erworbenen Kompetenzen.
Im Teilnehmerpreis enthalten sind zudem die Seminarunterlagen, Pausenverpflegung und Getränke.
Wir sichern Ihnen durch eine begrenzte Teilnehmerzahl den Fokus auf die beschriebenen Inhalte zu. Sie erhalten im direkten Kontakt mit dem Referent Antworten auf Ihre entstehenden Fragen.

Kostenfreie Stornierungen sind bis zwei Wochen vor Seminartermin möglich. Danach kann in Vertretung ein anderer Teilnehmer angemeldet werden. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage von Seminaren, zum Beispiel bei zu geringer Teilnehmerzahl oder Ausfall eines Dozenten, vorbehalten.

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