Seminar: Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen, Bauvertragsrecht 2018 und Mindestsatzabrechnung

Die Vertragsgestaltung und die Abwicklung von Architekten- und Ingenieurverträgen unterliegt einer erheblichen Dynamik. Nach den Reformen der HOAI in den Jahren 2009 und 2013 sowie dem neuen Vergaberecht 2016 hat der Gesetzgeber jetzt mit dem Bauvertragsrecht 2018 tief in die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien eingegriffen.

Dieses Seminar befasst sich mit der Honorarberechnung und der Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen unter Geltung der HOAI 2013. Dabei wird die brandaktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der Oberlandesgerichte aus der jüngsten Vergangenheit beleuchtet. Die Seminarteilnehmer erhalten konkrete Hinweise für die Vertragsgestaltung sowie für die Aufstellung bzw. Prüfung von Rechnungen.

Aus aktuellem Anlass: Am 4. Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) mit dem EU-Recht unvereinbar ist. Nun stellt sich die Frage, wie mit diesem Urteil des EuGH bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen, bei der Vertragsgestaltung und bei der Abrechnung der Honorare umzugehen ist. Die Auswirkungen des EuGH-Urteils zur HOAI wird in diesem Seminar gesondert angesprochen.

In einem 2. Teil des Seminars werden die Auswirkungen des neuen Bauvertragsrechts 2018 auf Architekten- und Ingenieurverträge besprochen. Insbesondere die neuen Anordnungsrechte des Auftraggebers, der gesetzliche Anspruch auf eine Teilabnahme und das Thema „gesamtschuldnerische Haftung“ werden an zahlreichen praktischen Beispielen erläutert.


Lektionen

  • Rechtsnatur der HOAI, Mindestsatzcharakter, EU-Vertragsverletzungsverfahren
  • Rechtsprechung zur stufenweisen Beauftragung
  • Honorarzone, anrechenbare Kosten, Leistungsbilder
  • Bauen im Bestand: Umbauzuschlag, anrechenbare Kosten der vorhandenen, mitzuverarbeitenden Bausubstanz
  • „Planernachträge“: Geänderte und zusätzliche Leistungen, Honorarerhöhung bei Bauzeitverlängerung, Honoraranpassung bei steigenden Kosten
  • Haftung, Gewährleistung, Abnahme, Schadensersatz
  • Architekten- und Ingenieurverträge im neuen Bauvertragsrecht 2018
  • Neue Sonderkündigungsrechte, § 650 r BGB
  • Anordnungsrechte des Auftraggebers für zusätzliche und geänderte Planungsleistungen und Honoraranpassung
  • Gesetzlicher Anspruch des Bauüberwachers auf eine Teilabnahme nach der Bauausführung
  • Mängelrechte, gesamtschuldnerische Haftung


Zielgruppen

  • Architekten
  • Auftragnehmer
  • Auftraggeber
  • Ingenieure

Allgemeine Informationen

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