Seminar: Das neue Vergaberecht im Unterschwellenbereich

Am 07. Februar 2017 wurde die neue Unterschellenvergabeverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit gelten zukünftig komplett neue „Spielregeln“ für die Unterschwellenvergabe.

Die UVgO regelt neben der Vergabe von Lieferungen und Leistungen, die bisher nach der VOL/A national vergeben wurden, auch die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen unterhalb der Schwellenwerte einschließlich der Durchführung von Planungswettbewerben. Damit wird „Neuland“ betreten. Gesondert geregelt sind weiterhin Bauleistungen, die im Unterschwellenwertbereich nach den Basisparagrafen der VOB/A 2016 zu vergeben sind.

Im Seminar „Das neue Vergaberecht im Unterschwellenbereich“ werden aus Sicht der Anwendungspraxis die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Unter- und Oberschwellenwertvergabe aufgezeigt und die Unterschiede zwischen alter und neuer Rechtslage erläutert. Zahlreiche Praxisbeispiele erleichtern die rechtssichere Anwendung der UVgO, gerade auch bei Projekten, für die Fördermittel eingesetzt werden.


Lektionen

  • Wesentliche Regelungen der UVgO
  • Wahl der richtigen Verfahrensart
  • Korrekte Vergabeunterlagen: Leistungsbeschreibung, Eignungs- und Wertungskriterien
  • Verpflichtung zur eVergabe
  • Zuschlagsentscheidung
  • Rechtsschutz und Statistik


Zielgruppen

  • Auftraggeber

Allgemeine Informationen

Mit der Teilnahme an den evergabe.de-Seminaren erhältst Du ein Teilnahmezertifikat als Beleg Deiner neu erworbenen Kompetenzen.
Im Teilnehmerpreis enthalten sind zudem die Seminarunterlagen, Pausenverpflegung und Getränke.
Wir sichern Dir durch eine begrenzte Teilnehmerzahl den Fokus auf die beschriebenen Inhalte zu. Im direkten Kontakt mit dem Referent erhältst Du Antworten auf Deine entstehenden Fragen.

Kostenfreie Stornierungen sind bis zwei Wochen vor Seminartermin möglich. Danach kann in Vertretung ein anderer Teilnehmer angemeldet werden. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage von Seminaren, zum Beispiel bei zu geringer Teilnehmerzahl oder Ausfall eines Dozenten, vorbehalten.

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