Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erhielten wir nachstehende Bieteranfrage, die wir wie folgt beantworten. Fragen: Frage 3.1: Widerspruch in den Ausschreibungsunterlagen: Bewertung laut “SEKTVO_L_AUFFORDERUNG_ANGEBOTSABGABE_EU.pdf“ wäre zu 100% Preis. Laut Bewertungsmatrix („20240112_MVB BHN_527_B003_Wertungsmatrix-Bieter_PXG.pdf“) geht der Preis nur zu 70% Preis in die Wertung ein. Welche Bewertung gilt? Frage 3.2: Es gibt viele Hinweise auf neu zu beschaffende Fahrzeuge der MVB, die ebenfalls auf den Anlagen genutzt werden sollen. In den Unterlagen haben wir Fahrzeugdokumente von Fahrzeugen aus dem Jahr 2022 gefunden (Datei:„1.4-1_590347563_anhebestellen_1_C.pdf“). Wir gehen davon aus, dass die Daten aller relevanten Fahrzeuge in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind? Können Sie das bestätigen? Frage 3.3: Wir bitten um Überprüfung der Datei „B003_527.X83“, da wir beim Öffnen die folgende Fehlermeldung erhalten: „Die Datei ist nicht GAEB konform. Die von Ihnen eingegebenen Daten können nicht abgespeichert werden.“ Wir bitten um Zusendung einer lauffähigen Datei. Frage 3.4: Bei Seitenhebeanlagen wird grundsätzlich das Gesamtfahrzeug an den Hebepunkten des Fahrzeugrahmens gehoben. Die Drehgestelle werden weder unterstützt noch in irgendeiner Weise geführt. Bitte bestätigen Sie, dass eine Unterstützung der Drehgestelle nicht erforderlich ist, dass diese als frei hängen dürfen. Frage 3.5: (Seite 27) Im 4. Absatz wird gefordert, dass die elektrischen Bauteile über eine UL- und CSA-Zulassung verfügen müssen. Dies steht für uns im Widerspruch zur Einhaltung europäischer Normen. Wir bitten um Klarstellung. Frage 3.6: (Seite 37) Zur Erfüllung der Anforderung, die Anlagen fachgerecht in das Erdungskonzept des Betriebshofes einbinden zu können, bitten wir Sie darum, uns die notwendigen Daten zum Erdungskonzept zur Verfügung zu stellen. Beantwortungen: Antwort 3.1: Bewertung erfolgt nach Bewertungsmatrix. Antwort 3.2: AG-seitig werden die aktuellsten Unterlagen zur Verfügung gestellt. Vor der Erstellung der Werk- und Montagepläne muss die ausgeschriebene Bestandsaufnahme erfolgen. Der AG unterstützt gerne bei der Klärung, die Verantwortung für die Richtigkeit der angenommenen Hebepunkte übernimmt der AN mit seiner Werk- und Montageplanung. Antwort 3.3: Die Datei verwendet den GAEB- Standard 3.3 xml. Die Fehlermeldungen beziehen sich auf Textangaben in den Vortexten, welche im GAEB nicht vorgesehen sind. Diese muss der Bieter aber nicht zwingend im Leistungsverzeichnis ausfüllen, eine Angabe in einer separaten Angebotsanlage ist ebenso in Ordnung. Bei Fragen kann der pdf- Ausdruck des Leistungsverzeichnisses als maßgebend zu Rate gezogen werden. Eine Abgabe des Angebotes als GAEB- Datei ist nicht zwingend erforderlich, die bekannt gemachten Vorgaben zur Angebotsabgabe (elektronische Vergabe) genügen. Antwort 3.4: Die Drehgestelle dürfen nicht frei hängen. Gedacht ist, dass die Drehgestelle in der Grube gelöst werden, anschließend wird das Fahrzeug zum Drehgestelltausch angehoben. Antwort 3.5: Hierbei handelt es sich um ein Qualitätsmerkmal über die anzuwendenden Normen hinaus. Europäische Normen sind einzuhalten. Antwort 3.6: In den Schemen sind die Erdungsanschlüsse dargestellt. Für jede Anlage sind Erdungsanschlüsse vorgesehen. Im Rahmen der Werk- und Montageplanung sind Bauart/ Übergabepunkt und Lage mit der zuständigen Fachplanung abzustimmen. Mit freundlichen Grüßen Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG