Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erhielten wir nachstehende Bieteranfragen, die wir wie folgt beantworten. Fragen: Frage 4.1: Kragarmhebestand: Auf Seite 41 des LVs wird bezogen auf die Abdeckungen für die Oberflächenbehandlung aller Teile „feuerverzinkt, C3 lang“ angegeben: „6) Abdeckungen im Bereich der Tragarmheber und Wagenkastenheber, über die gesamte Heberlänge, je Hebebühne, bestehend aus Tränenprägeblechen mit entsprechenden Fundamentrahmen aus Stahlprofilen. Auslegung für Gabelstaplerverkehr (FL4). Oberflächenbehandlung aller Teile: feuerverzinkt, C3 lang.“ In vorherigen Kapiteln werden hingegen Farben festgelegt und Beschichtungsstärken (in µm) vorgegeben. Wir raten insbesondere für die Grubenabdeckungen als Schweißkonstruktion von einer verzinkten Ausführung ab und bitten um Bestätigung, dass eine Farbbeschichtung ausgeführt werden kann. Frage 4.2: Kragarmhebestand: In der Übersichtszeichnung für den Kragarmhebestand ist eine Abdeckung eingezeichnet: Diese Abdeckung ist nicht Teil des LVs. Gehört die Schwerlastabdeckung zum Lieferumfang? Wenn ja, wie soll sie ausgeführt werden? Frage 4.3: Kragarmhebestand: Auf Seite 37 des LVs sollen an den Enden zu den Betonbrücken bauseits Blockschienen verlegt werden. Wie sollen die Schienen zwischen den Betonbrücken des Hebestands ausgebildet werden und wer führt diese aus? Falls vom AN auszuführen, bitten wir um Bestätigung, dass dafür Rillenschienen eingeplant werden können. Frage 4.4: Drehgestell-Hebeanlage: Der Arbeitsablauf für die Drehgestell-Hebeanlagen beim Ausbau der Achsen ist für uns aus dem LV (S.60) leider nicht komplett nachvollziehbar. Es ist nicht plausibel, wie der Rahmen gehalten wird, wenn die Hubsäulen gesenkt werden. „1) Soll die Möglichkeit bestehen, dass die Achsen heruntergelassen werden, während der Rahmen weiterhin in gehobener Stellung auf einer separaten (höhenverstellbaren) Rahmenaufnahme verbleibt? So eine Lösung ist uns bisher nicht bekannt. oder 2) Wird der Rahmen über den Kran an der gesteckten Rahmenaufnahme in Position gehalten, wenn die Achsen über die 4 Hubsäulen gesenkt werden?“ Wir bitten um Präzisierung des Arbeitsablaufs und Beispielfoto, wenn möglich. Auf den Planunterlagen sind nur die 4 Hubsäulen erkennbar. Frage 4.5: Drehgestell-Hebeanlage: Auf Seite 66 des LVs ist auf dem Bedienpult für die Drehgestell-Hebeanlagen eine Ladestation für die Funkfernbedienung gefordert (Pos. 1.N.479.4.51.). Ausgeschrieben ist für die Redundanz ein Handwahlschalter/Handtableau mit Spiralkabel (o.ä.). Ist ein Handtableau für die Drehgestell-Hebeanlagen ausreichend oder zusätzlich eine Funkfernsteuerung gefordert? Frage 4.6: Drehgestell-Hebeanlage: Der Verstellweg für die Rollen ist auf der Übersichtszeichnung mit +/- 90 mm angegeben. Was ist der kleinste/größte in der Werkstatt vorliegende Achsabstand? Ist ein Verstellweg von +/- 90 mm ausreichend? Frage 4.7: Längsträger-Hebestand: Auf Seite 52 des LVs ist die Tragfähigkeit des Längsträger-Hebestands mit 75 t ausgewiesen und auf Seite 54 des LVs mit 55 t. Was ist zu berücksichtigen? Frage 4.8: Wagenkastenhebebockanlage: Auf Seite 69 des LVs soll die Schiene (auf der die Hebeböcke verfahren) unter dem Rohfußboden installiert werden, aber es darf keine Wasserableitung in dem Bereich entstehen. Da die Schiene tiefer als der Hallenboden angeordnet ist, ist die Gefahr immer da, dass sich dort Wasser sammelt. Wie soll das umgesetzt werden? Frage 4.9: Hubtisch: Auf Seite 78 des LVs soll der Hubtisch einen Nutzhub von 4.270 mm ausführen aber nur eine Länge von 3.000 mm haben. Ein Nutzhub kann in der Höhe und der max. Länge nicht umgesetzt werden. Bitten um Bestätigung, dass der Hubtisch auf ca. 4.500 mm verlängert werden kann. Frage 4.10: Allgemein: Auf Seite 28 des LVs steht: „Jede Anlage muss über einen Schlüsselschalter zur Sicherung durch ungewollte Bedienung verfügen. Dieser nutzt die elektronische Schließanlage des AG (Transponder/ Chip/ IDCarte-System nach Vorgabe AG).“ Bitte teilen Sie uns weitere Informationen zur avisierten Schließanlage mit, d.h. Hersteller, Typ, Protokoll etc.? Frage 4.11: Allgemein: Auf Seite 31 des LVs steht: „Die Statische Berechnung wird durch einen vom AG benannten Prüfingenieur geprüft. Die Kosten für die Prüfung und Prüfgebühren sind vom AN in die Einheitspreise einzukalkulieren.“ Soll der AN folglich die Kosten der Prüfung / des Prüfingenieurs tragen? Diese sind abhängig vom gewählten Prüfbüro. Bitte teilen Sie uns die zu berücksichtigenden Kosten mit. Frage 4.12: Allgemein: Ab Seite 102 - Seite 112 des LVs sollen einige Spalten ausgefüllt werden. Sollen dort nochmal die Preise und Antworten aus dem gesamten LV eingetragen werden oder kann das vernachlässigt werden? Frage 4.13: Termine: Im Terminplan sind keine Termine für die Maschinentechnik erkennbar. 1) Bitte nennen Sie uns Termine für Baustart und Bauende für die Maschinentechnik. 2) Werden die maschinentechnischen Anlagen parallel oder nacheinander eingebaut? Frage 4.14: Zeichnungen: In der Planliste sind folgende Zeichnungen aufgeführt: Teil der Ausschreibungsunterlagen sind folgende Zeichnungen: Leider fehlen die Zeichnungen -1904, -1905 und -1906 in den Unterlagen. Bitten um Aufklärung. Beantwortungen: Antwort 4.1: Eine Farbbeschichtung vergleichbarer Güte (C3 lang) wird als gleichwertig akzeptiert. Farbton nach Vorgabe des AG. Antwort 4.2: Die Grubenabdeckung über der Grubenzugangstreppe ist Teil der bauseitigen Schlosserarbeiten. Antwort 4.3: Die Schienen zwischen den Übergangspunkten am Anfang und Ende der Hebergrube sind vom AN zu projektieren, beschaffen, liefern und zu montieren. Das auszuführende Schienenprofil muss vom AN den Anforderungen und Bestimmungen entsprechend ausgewählt werden. Die Verwendung einer Rillenschiene im Bereich der Gleisbrücken ist zulässig. Antwort 4.4: Das Drehgestell wird vorzugsweise an den Rädern angehoben. Erfolgt ein Ausbau der Achsen, muss der Drehgestellrahmen vom Heber getragen werden können, damit die Achse(n) mit den Rädern ausgebaut werden können. Die Achsen werden mittels Kran entnommen bzw. zugeführt. Die Heber müssen dem entsprechend eine Aufnahme für die Räder haben und eine Rahmenauflage. Die Rahmenauflage kann aus dem Heber motorisch ausgefahren werden oder wird am Heber nach dem Heben des Drehgestells mit einfachen Mitteln (z. B. Stecksystem) montiert. In welcher Form die Rahmenauflage von AN vorgesehen wird, ist von ihm festzulegen. Diese muss: - Alle Drehgestellrahmentypen in allen Lastsituationen (vollmontiert, teilmontiert, unmontiert) halten können - Funktionssicher sein (z.B. keine Gefahrensituationen beim Einfahren des Hebers in den Fußboden) - Funktional sein (geringe Rüstzeiten). - Keine fest verbauten Bauteile enthalten, welche bei Arbeiten am Drehgestell stören oder behindern. Antwort 4.5: Ein Handtableau ist ausreichend. Alternativ kann statt Handtableau eine Funkfernsteuerung vorgesehen werden. Entscheidend ist eine Redundanzmöglichkeit. Antwort 4.6: Der Achsabstand der Drehgestelle beträgt generell 1.800 mm. [Ausnahme: Tatra- Fahrzeuge mit 1.900 mm, s. Planunterlagen.] Toleranzen dieser Drehgestelle aufgrund verschiedener Ursachen müssen aufgenommen werden können. Weitere Details sind vom AN mit der Bestandsaufnahme verbindlich zu klären. Antwort 4.7: Die Eigenlast des 38m Fahrzeugs beträgt ca. 54 t. Die Höchstlast ca. 80 t, die 2/3- Last ca. 71,5 t. Es ist nicht auszuschließen, dass ein belastetes Fahrzeug angehoben wird. Der Regelbetrieb wird ein Fahrzeug mit Eigenlast sein. Antwort 4.8: Die Lösung bleibt dem AN überlassen. Eine Möglichkeit z. B. wäre eine Schiene, welche über eine Wölbung nach oben verfügt mit dazu passenden Radsätzen. Dadurch entsteht keine tiefliegende, schmutzsammelnde Rille und auch keine hochstehende Stolperkante. Antwort 4:9: Wenn eine Teleskopausführung nicht möglich ist, kann eine Verlängerung gewählt werden. Diese muss so gestaltet werden, dass dadurch die Raumnutzung oder andere Funktionen nicht eingeschränkt oder verhindert werden. Antwort 4.10: Für die Zugangsberechtigung (Türen, Räume, Werkstätten) wird ein neues onlinebasiertes Berechtigungssystem (Karte per Chip) eingeführt. Das gleiche System ist für die Hebestände mit codierter Freigabe vorzusehen. Antwort 4.11: Der Prüfingenieur für das Bauvorhaben ist: Prüfingenieur: Prof. Dipl.-Ing. (TU) Dieter Beyer 0391 597118 dieter-beyer-ingenieurbuero@t-online.de Eine einvernehmliche Verständigung auf einen anderen Prüfingenieur ist möglich. Kosten können nicht genannt werden, da diese im Umfang und Komplexität abhängig sind von der Konstruktion und den Berechnungen des AN. Antwort 4.12: Das ist eine Zusammenstellung der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Bietertextergänzungen. Diese können zentral in der Zusammenstellung oder im LV- Text beantwortet werden. Über die Nummern in der Zusammenstellung (automatisch generiert) ergibt sich die Zuordnung zu der Angabe im LV- Text. Antwort 4.13: Der Bauablauf ist gemeinsam abzustimmen. Die Ausführung ist komplex (Rohmontage, Installationen, Inbetriebnahme…). Die Ausführung muss in den Gesamtablauf passen und zum genannten Fertigstellungstermin übernahmereif sein. Vom AN kann hierzu ein Terminplan dem Angebot beigefügt werden, aus dem die Vorstellungen des AN hervorgehen. Die Abstimmung zum Bauablauf sollen einvernehmlich erfolgen. Antwort 4.14: Es handelt sich um die gleichen Zeichnungen, die Nummerierung ist da zu korrigieren: 1900 = 1904; 1901 = 1905; 1902 = 1906. Mit freundlichen Grüßen Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG