Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erhielten wir nachstehende Bieteranfrage, die wir wie folgt beantworten. Frage 6: Unter Ordnungszahl 1.N.479.4.10 wird die Drehgestellhebeanlage mit vier Hubspindeln beschrieben. Steht es hier - wie bei den anderen Gewerken auch - dem AN frei, eine andere Hebekonstruktion vorzusehen, die technisch gleichwertig ist und ohne Hydraulik arbeitet? Beantwortung: Eine andere, gleichwertige Ausführung ist zugelassen. Es obliegt dem Bieter mit Abgabe des Angebotes die Gleichwertigkeit darzustellen. Mit freundlichen Grüßen Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG