Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten Sie die Mitteilung "Ergänzung zur Bieterantwort 10.3 vom 27.08.2024" zu ignorieren: Desweiteren stellen wir wie folgt klar: Frage 10.2: Wir haben Unterschiede bei den Zeichnungen der Ausschreibung zwischen den Kragarmhebeanlagen West und Ost (Arbeitsstände 9 und 13) festgestellt, welche den Aufbau des UG betreffen. Die Leistungsbeschreibung und die Anforderungen an die beiden Arbeitsstände sind nach unserer Einschätzung jedoch völlig identisch. Bitte bestätigen Sie, dass wir beide Anlagen identisch ausführen können, insbesondere in Bezug auf Auflageflächen für Abdeckungen. Frage 10.3: Bei den Seitengrubenhebern gehen wir von gleichen Bedingungen und Abmessungen zwischen den beiden Anlagen (Arbeitsstände 7 und 8) aus. Jeweils eine der beiden Seitengruben scheint relativ schmal zu sein. Es sollte ein Freiraum zwischen Stütze der aufgeständerten Gleisanlage und Wand von min. 1,4m sein. Können Sie dies bestätigen? Beantwortung: Antwort 10.2: Die beiden Kragarmhebeanlagen sind identisch herzustellen. Von Seiten des Hochbaues PXG erhalten Sie im Anhang ergänzend Planungsunterlagen, mittels derer alle Maßanfragen beatwortet werden. Antwort 10.3: Die Geometrie der beiden Gruben (7+8) unterscheiden sich. Das erforderliche Mindestmaß 1,40 m können wir jedoch für beide Seitengruben bestätigen (gemessener Wert 1,445 m). Mit freundlichen Grüßen Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG