Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten um Beachtung nachfolgender Bieteranfrage und der dazugehörigen Antwort: Frage zu Punkt 11: Sind die Einrichtungspläne mit dem Angebot abzugeben, denn dies ist aus der Erläuterung nicht eindeutig erkennbar. Wenn ja benötigen wir dringend Zeichnungen der Turnhallen und Geräteräume der verschiedenen Objekte um die Pläne erstellen zu können. Zudem ist es wichtig zu wissen, welche Sportgeräte und Artikel in welche Halle/Geräteräumen vorgesehen sind. Antwort: Die Einrichtungspläne sind erst nach Aufforderung im Rahmen einer Angebotserstellung zur Ausstattung der Sporthallen während der Vertragslaufzeit einzureichen. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Kästner SB Zentrale Ausschreibungsstelle