Frage: Den Fehler in der Berechnung des Basishonorars hatte wir auch entdeckt. Die neue Formulierung, d.h. …inklusive des Zu- und Abschlages aus Frage 1.1 irritiert etwas, da das neu angegeben Honorar von 378.018,15 EUR genau dem berechneten Grundhonorars ohne Zu- oder Abschläge entspricht. Von diesem Betrag müssten dann die Zu- oder Abschläge kalkuliert werden? Antwort: Ja, das Grundhonorar ohne den Zu- und Abschlag aus Frage 1.1 beträgt wie angegeben 300.038,76 €. Falls sie einen Abschlag von 10% anbieten, müssten Sie also in Position 1 den Wert 270.034,61 € eintragen. (300.038,76 minus 10% von 300.038,76 ergibt 270.034,61) Frage: Besondere Leistungen - Bestandsvermessung - Ist das Gebäude z.Z. im vollen Betrieb? - Sind Vermessungen am Wochenende uneingeschränkt möglich? - Sind alle Räume für die Vermessung uneingeschränkt zugänglich (Generalschlüssel)? - Wie ist die Möblierung speziell im Dachgeschoss und Kellergeschoss? - Wird ein Bestands- Lage und Höhenplan (Planung Außenaufzug) benötigt? - Ist im Vorfeld eine Ortsbegehung der Räumlichkeiten möglich? Antwort: - Ja, das Schulgebäude ist zur Zeit in vollem Betrieb. - Vermessungen sind nach Absprache mit dem AG an Wochentagen möglich. Nach vorheriger Abstimmung kann der Hausmeister uneingeschränkten Zugang ermöglichen. - Das Dachgeschoss ist ein unausgebauter Dachraum ohne Möblierung. Im Kellergeschoss befinden sich Lagerräume, der Speisesaal sowie die Ausgabeküche und Räume für die Heizung. Die Möblierung ist entsprechend der Nutzung verschieden. - Für die Objektplanung ist das Gebäudeaufmaß zu erstellen, welches alle planungsrelevanten Inhalte, bspw. Höhenangaben, enthält. Das Gebäudeaufmaß ist als besondere Leistung anzubieten. Die städtische Vermessung arbeitet Höhenangaben und Lagepläne zu. - Im Vorfeld ist eine Ortsbegehung der Räumlichkeiten nach Absprache mit dem AG möglich. Frage: In der Bekanntmachung wird auch auf einen Nachweis des Umsatzes der vergangenen drei Jahre verwiesen, in den auszufüllenden Unterlagen ist eine solche Angabe aber nicht enthalten. Wie ist hier zu verfahren? In welcher Form wünschen Sie diesen Nachweis, können Sie ggf. ein Formblatt dafür zur Verfügung stellen? Antwort: Für den Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre ist eine Eigenerklärung ausreichend, die Sie als Anlage beifügen. Frage: Für die Referenz Schule / Denkmal / Fördermittel ist nach Wortlaut der Bekanntmachung ist nur die Bestätigung beizubringen. Diese würden wir als vom AG unterzeichnetes Dokument beifügen. Sollen weitere Unterlagen zur Referenz beigefügt werden? Antwort: Das vom AG unterzeichnete Dokument wäre ausreichend. Bitte achten Sie darauf, dass Kontaktdaten des Referenzgebers, Ihr Name als Ausführender, die Erfüllung des Referenzkriteriums und der Zeitpunkt der Inbetriebnahme angegeben sind! Sollte die Vergabestelle Zweifel an der Erfüllung des Kriteriums haben, würde sie weitere Unterlagen nachfordern oder den Referenzgeber kontaktieren.