Frage: Wird der im Vertrag unter Pkt. 7.1.5. angegebene Prozentsatz auch auf die Besonderen Leistungen gemäß Vertrag Pkt. 7.1.7 angewendet oder bezieht er sich nur auf die Grundleistungen? Antwort: Der im Vertrag unter 7.1.5. angegebene Prozentsatz auf Zu-/Abschläge bezieht sich nur auf die durch in 7.1.3. errechneten Grundleistungen. Auf Besondere Leistungen erfolgt keine Anrechnung von Zu-/Abschlägen. Hinweis: Abschläge auf die gesamte angebotene Leistung kann der Bieter von sich aus noch zusätzlich ansetzen.