Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie die Beantwortung einer Bieterfrage zu Ihrer Information: Frage 1: Vorbemerkungen zu Titel 13.01 - Planungsleistung Fertigteile Gemäß Vortext sind die Fertigteile in einem Farbton Ral 7035 gefordert. Die Herstellung von Bauteilen in einem homogenen Farbton ist mit dem reinen Baustoff Beton nicht zielsicher möglich. Es handelt sich um einen „lebendigen“ Baustoff, welcher immer unterschiedliche Texturen / Farbtöne aufweisen wird. Wir gehen davon aus, dass sich im Vorfeld der Ausschreibung über diesen Umstand informiert wurde. Sofern eine „homogene“ Oberfläche der Fertigteile gefordert wird, bitten wir um Konkretisierung und Ergänzung der Leistungsposition mit einem „flächig deckenden Farbton RAL 7035“. Antwort zu 1: Die getätigte Farbvorgabe wird zurückgenommen. Die Farbe ergibt sich aus dem Baustoff. Frage 2: Sichtbetonklasse Fertigteile Gemäß Leistungsbeschreibung zu den einzelnen Positionen der Fertigteile ist als Oberflächenanforderung für sichtbaren Oberflächen die Sichtbetonqualität SB3 gefordert. Gemäß FDB-Merkblatt Nr. 1(05/2020): „Sichtbetonflächen von Fertigteilen aus Beton und Stahlbeton“ bieten die uns bekannten örtlichen Betonwerke als Oberflächenqualität maximal SB2 an. Wir nehmen an, dass man sich im Vorfeld der Ausschreibung bei Betonwerken über die Machbarkeit von Fertigteilen in SB3 kundig gemacht hat. Demzufolge bitten wir zu den Fertigteilen um eine Referenz- bzw. Herstellerangabe von Betonwerken, welche die von Ihnen geforderte Sichtbetonqualität herstellen und liefern können. Sollte es bei der beschriebenen Ausführung für die Betonelemente bleiben, bitten wir um eine Referenz- bzw. Herstellerangabe. Ansonsten gehen wir für die Kalkulation und Ausführung von einer Herstellung gemäß FDB- Merkblatt Nr. 1 (05/2020) aus, welche für ein Funktionsgebäude wie ausgeschrieben ausreichend wäre. Antwort zu 2: Die Oberflächenqualität SB02 ist ausreichend. Das FDB- Merkblatt Nr. 1 von 05/2020 gilt. Frage 3: Planunterlagen Anhand des übergebenen Grundrisses und Schnittes A-A lassen sich die Fertigteile nicht zielsicher kalkulieren. Wir bitten um Übergabe von Positionsplänen/Detaildarstellungen. Antwort zu 3: Die Einzelpositionen beschreiben die Leistung eindeutig. Weitere Planunterlagen werden nicht ausgegeben. Frage 4: Titel 02.03 - Regelprofil Graben In den Positionen 02.03.0002. und02.03.0006. wird für die Kalkulation auf ein Regelprofil des Grabens verwiesen. Dieser lag den Ausschreibungsunterlagen nicht bei. Wir bitten um Übergabe des im LV benannten Regelprofils. Antwort zu 4: Hier gilt der Regelquerschnitt 03_RW, welchen wir hiermit beilegen. Dieser gilt auch für Position 02.07.0003. Frage 5: Pos. 02.03.0011. /02.10.0011. / 02.19.0009. - Frostschutzschicht 0/45 zur provisorischen Bef. In welcher Stärke ist das Material einzubauen? Wir gehen in unserer Kalkulation derzeit von einer Einbaustärke = 15 cm aus. Antwort zu 5: Das Frostschutzmaterial ist in einer Stärke von 15 cm einzubauen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stadt Leipzig Vergabestelle AGM (Es handelt sich um eine Beauftragung nach § 59 Abs. 1 SächsGemO.)