Sehr geehrte Damen und Herren, Wir beziehen uns noch einmal auf die Position 1.3.2 und 1.3.3 - Turmdrehkran, welche auf 0,00 € gesetzt werden können, wenn kein TDK zum Einsatz kommt. Frage: Pos. 12.2.8 Ortbeton für Fundamentplatten wird im vorstehenden Hinweistext auf die Kranfundamente verwiesen. Sind diese dann ebenfalls mit 0,00 € zu verpreisen? Antwort: Wenn durch den Bieter auf die Stellung eines Turmdrehkrans für die Ausführung der Arbeiten verzichtet wird, ist folglich die Leistung für Kranfundamente auch nicht erforderlich. Die entsprechenden Positionen dürfen mit € 0,00 bepreist werden und sind dann ggfls. zur Prüfung der Angebote inhaltlich aufzuklären, sofern es kein Anschreiben zum Angebot gibt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stadt Leipzig Vergabestelle AGM (Es handelt sich um eine Beauftragung nach § 59 Abs. 1 SächsGemO.)