Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie die Beantwortungen von Bieterfragen zu Ihrer Information: 1. Im Bereich der Einbruchmeldeanlage unter 01.04.03 heißt es "Alle Türen im Erdgeschoss werden entsprechend Erfordernis überwacht.". In den einzelnen Positionen zum Los 01.04.03 findet sich jedoch kein Hinweis auf anzubietende oder inbetriebzunehmende Türkomponenten wie Magnetkontakte, Schließblechkontakte oder Sperrelemente. Frage: Ist die Lieferung, Montage und / oder Inbetriebnahme von Türkontakten Bestandteil des LV´s? Falls ja, bitten wir um eine genau Leistungsbeschreibung / Leistungsabgrenzung, sowie eine Auflistung der konkreten Anzahl der Türen, sowie die Menge der jeweiligen Komponenten. Antwort: Alle Türkomponenten (Magnetkontakte, Schließblechkontakte) kommen durch den Türbauer inkl. Einbau. Der Anschluss erfolgt an definierter Schnittstelle über Klemmstellen. 2. Im vorgegebenen Wartungsvertrag für die Einbruchmeldeanlage ist unter Punkt 4.4 nicht definiert, wie oft im Kalenderjahre die Prüfung durchzuführen ist. Frage: Welches Wartungsintervall ist hier gewünscht? Desweiteren fehlt unter 8.2 die Angabe zur Verlängerung der Vertragsdauer nach Ablauf der initialen 4 Jahre. Frage: Welche der beiden Optionen soll zur Anwendung kommen? Antwort: Die Wartung der Einbruchmeldeanlage erfolgt jährlich. Nach 4 Jahren (Ablauf der Gewährleistung) wird die Wartung neu ausgeschrieben oder neu vergeben. 3. In beinahe keiner der Einzelpositionen ist eine genaue Angabe über die zu erbringende Leistung gemacht. Bspw. 01.04.03.129 "Wartungsfreier Bleiakku". Hier ist in der näheren Spezifikation zwar das technische Detail beschrieben, nicht aber die dafür maßgebliche Dienstleistung. Bspw. liefern und montieren. Frage: Welche Dienstleistungen sollen für die Positionen in diesem Los angeboten werden? Gilt für alle Komponenten "Liefern, Montieren und betriebsbereit anschließen"? Antwort: Es sind alle ausgeschriebenen Positionen inkl. Lieferung und Montage zu kalkulieren. Es ist ein betriebsfertiges Werk herzustellen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stadt Leipzig Vergabestelle AGM (Es handelt sich um eine Beauftragung nach § 59 Abs. 1 SächsGemO.)