Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend geben wir Ihnen die bei uns eingegangenen Bieteranfragen zur Information und Kenntnis. Frage 1: Welche Elektroschaltpläne sollen bei der Fahrzeugübergabe übergeben werden? Antwort 1: Die Schaltpläne sollen alles bezüglich der Fahrzeugelektrik betreffen. Frage 2: Kann der Beifahrersitz auch nicht höhenverstellbar sein und ohne Lendenwirbelstütze, da unser Beifahrersitz noch klappbar wäre um mehr Ladevolumen zu besitzen? Antwort2: Dieser Punkt wurde bereits durch eine Änderung der Vergabeunterlagen angepasst. Frage 3: Bei der Ermittlung des Kofferraumvolumens gibt es verschiedene Messmethoden. Soll das Kofferraumvolumen unter Punkt 1.1.3.1 und 1.1.3.2 jeweils Dachhoch oder nur bis zur Fensterkante angegeben werden? Antwort 3: Das Kofferraumvolumen unter 1.1.3.1 und 1.1.3.2 soll Dachhoch angegeben werden. Frage 4: Der Begriff Hochdachkombi ist für uns etwas irreführend. Unsere entsprechenden Fahrzeuge verfügen über eine Laderaum - Innenhöhe von 1.270 mm, die Außenhöhe beträgt damit 1.812 mm. Ist das der gewünschten Anforderung entsprechend? Antwort 4: Solange das geforderte Kofferraumvolumen (1.1.3.1/1.1.3.2) und die maximale Höhe (1.1.4.3) eingehalten werden, ist die Innenhöhe von 1.270 mm der Anforderung entsprechend. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Kästner SB Zentrale Ausschreibungsstelle