Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie die Beantwortung einer Bieterfrage zu Ihrer Information: Frage: In den Pos. 2.203-2.209 ist Kanal mit der Dichtheitsklasse D ausgeschrieben. Ist das hier notwendig? Oder reicht Dichtheitsklasse C fettdicht aus? Antwort: Auszug DIN EN 16282-5:2017-12 Ab- und Fortluftleitungen und deren Verbindungen müssen aerosoldicht ausgeführt sein, ein Aerosolaustritt darf nicht gegeben sein. Gelötete oder geschweißte Verbindungen sowie mittels dauerelastischen und gegen Aerosol unempfindliche Dichtungsmaterialien hergestellte Verbindungen werden als geeignet angesehen und dürfen verwendet werden. Ab- und Fortluftleitungen mit rundem und rechteckigem Querschnitt müssen mindestens den Anforderungen nach EN 12237 oder EN 1507 oder EN 13779, Luftdichtheitsklasse C entsprechen. - Luftdichtheitsklasse C, bzw. Dichtheitsklasse ATC 3 gemäß DIN EN 16798-3, ist ausreichend, wenn Nachweis durch Dichtheitsprüfung erfolgt - Die Luftdichtheitsklasse C, gefalzt und abgedichtet, bedingt jedoch einen hohen Aufwand für Abdichtung bei Herstellung und Montage. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stadt Leipzig Vergabestelle AGM (Es handelt sich um eine Beauftragung nach § 59 Abs. 1 SächsGemO.)