Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen der oben genannten Vergabe ist eine Bieteranfrage eingegangen: Bieterfrage: Sehr geehrte Damen und Herren, bei den drei Referenzen ist eine Aufschlüsselung der Baukosten in KG 300+400 sowie KG100-400+600 verlangt. Ist diese Aufschlüsselung als Nachweis der Referenz tatsächlich erforderlich oder genügt nicht die Angabe der Gesamtbaukosten als Indikator für die Größe des Referenzobjektes? Wir möchten als eine unserer drei Referenzen den Neubau des historischen Kölner Stadtarchivs und Rheinischen Bildarchivs angeben, bei dem BPK alle Leistungsphasen der Brandschutzplanung erbracht hatte und diese Referenz auch alle Referenzkriterien erfüllt. Die Angabe der Gesamtbaukosten von 90 Mio. EUR liegt uns vor, jedoch keine Aufschlüsselung nach Kostengruppen. Wir bitten Sie zu überdecken, ob nicht die Angabe der Gesamtbaukosten ebenfalls ausreichend ist. Antwort: Die Angabe der Bauwerkskosten (KG 300+400 EURO netto) ist zwingend erforderlich, da diese ein Teil der Mindestanforderungen ist. Die Angabe der Gesamtkosten (KG 100-400+600) hingegen ist für die Wertung nicht erforderlich und kann entfallen. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Nicole Markert Sachbearbeiterin Zentrale Vergabestelle Kulturstiftung Sachsen-Anhalt Leitzkau, Am Schloss 4 39279 Gommern