Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen der o.g. Ausschreibung ist eine Bieteranfrage eingegangen. In Beantwortung dieser Anfrage übersende ich Ihnen die Anfrage und die Antwort vom heutigen Tag, den 27.03.2025 erneut. Da die ursprüngliche Nachricht nicht geöffnet werden konnte, sende ich diese als Text: Text der Anfrage: Unter 2.2 steht die Anforderung "Prüfingenieur/-in Brandschutz" beschrieben sowie unter Punkt 2.1 wird hierfür eine Mindestbeschäftigtenzahl von >= 2 gefragt, was für ein solchen Projekt unüblich ist. Ist hierbei tatsächlich der Nachweis Prüfingenieur gefordert oder ist nur ein Nachweisberechtigter Fachplaner für Brandschutz gemeint? veröff. Antwort: Es ist für beide Punkte ausreichend die Nachweisberechtigung für Brandschutz nach § 65 Abs. 2 BauO LSA zu bringen. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Nicole Markert Sachbearbeiterin Zentrale Vergabestelle Kulturstiftung Sachsen-Anhalt Leitzkau, Am Schloss 4 39279 Gommern