Sehr geehrte Damen und Herren, nachstehend erhalten Sie die Beantwortung einer Bieterfrage zu Ihrer Information. Frage: Vorbemerkungen Titel 2 In welche Position sind die Gebühren für Sondernutzungen einzurechnen? Oder übernimmt die Gebühren, wie sonst üblich, der AG? Falls die Gebühren vom AN zu tragen sind: Geben Sie bitte die genaue Fläche in m² und die konkrete Dauer an. Nur so kann die Gebühr seriös berechnet werden. Zudem geht es hier um eine Schule, d.h. es würde nur Geld hin- und hergeschoben werden zzgl. Zuschläge der Unternehmen. Antwort: Der Auftraggeber trägt die anfallenden Gebühren. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Stadt Leipzig Vergabestelle AGM „Es handelt sich um eine Beauftragung nach § 59 Abs.1 SächsGemO." „