In Ergänzung zu den Kalkulationsvorgaben (vgl. Frage 7 zu Bieterinformation Nr. 3 vom 08.05.2025) erfolgt nachstehender Hinweis: Zur ordnungsgemäßen Durchführung der vereinbarten Leistung gehört auch die tägliche Vor- und Nachbereitung der Einsatztätigkeit (z.B. Monitore ein-/ausschalten, Türen öffnen, Kassenschluss etc). Hierfür wird pauschal eine halbe Stunde (30 Minuten) pro Einsatztag berücksichtigt. Diese Zeit wird als vergütungspflichtige Arbeitszeit (Dienstleistungszeit) anerkannt und ist in der anzubietenden Leistungsstundenvergütung (je einzusetzender voller Arbeitskraft) entsprechend einzukalkulieren und mit dieser abzurechnen. Die Leistungsbeschreibung wird im Hinblick auf die notwendigen Vor- und Nachbereitungszeiten (pauschal jeweils 15. min vor bzw. nach Beginn und Ende der Öffnungszeiten) ergänzt bzw. die Leistungsanforderung dahingehend präzisiert. Demzufolge beträgt die tägliche vergütungspflichtige Arbeits- bzw. Leistungszeit 8 Stunden (Leistungsstunden). Zusätzlich ist eine unbezahlte Pause von 30 Minuten pro Arbeitstag vorgesehen, die nicht zur Arbeits- bzw. Leistungszeit zählt und daher auch nicht vom Auftraggeber vergütet wird. Die Gesamtanwesenheit am Einsatzort beträgt somit 8,5 Stunden pro Arbeitstag und Leistungsbereich (8,5 Stunden Kassendienst, 8,5 h Aufsichtsdienst). Die im Preisblatt ausgewiesene tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden bezieht sich somit ausschließlich auf die vergütungspflichtige Nettoarbeitszeit. Es wird gebeten, dies bei Angebotserstellung (Kalkulation) zu beachten. Mit freundlichen Grüßen i.A. gez. Nicole Schumann SB Zentrale Vergabe