Frage 3: In Ihrer Bezeichnung zu Position 5 steht, dass jeweils immer ein Drittel der Tafelanlage gewünscht wird. Soll in der Kalkulation der Tafeln dies berücksichtigt werden (also je 35 x der Tafelflächen in 200 x 120 cm als Festanbau usw…) und somit ein Mischpreis als Einzelpreis angegeben werden? Antwort: Da sich auch im laufenden Betrieb in den Schulen Erfordernisse ändern, bitten wir darum einen Mischpreis zwischen den 3 Varianten anzusetzen. Bitte dabei auch die weiteren Punkte aus anderen Bieterfragen und der Anforderungen im LV berücksichtigen. Nach vorheriger Absprache ist es gern möglich, exemplarisch einige Orte vorab zu besichtigen. So müssen einige Positionen in größerer Höhe angebracht werden als gewöhnlich im Klassenzimmer üblich.