Bieterfrage: Gemäß Beschreibung der Grundleistungen der Objektplanung stehen für die Bauwerke bereits geologische und hydrologische Informationen zur Verfügung. Wir bitte um Präzisierung, ob es sich hierbei um ein fachliches Baugrundgutachten handelt. Des Weiteren bitten wir um Bestätigung, dass dieses zum Leistungsbeginn übergeben wird. Gemäß Beschreibung der Grundleistungen der Objektplanung sind im Rahmen der Grundlagenermittlung die weiteren fachspezifischen Beiträge zu benennen. Kann aufgrund der kurzen Bearbeitungsdauer davon ausgegangen werden, dass eine Vermessung zum Beginn der Planungsleistung übergeben wird? Beantwortung: Für die Maßnahme wurde ein erster Teil eines Baugrundgutachtens beauftragt und z.Z. auch ausgeführt. Durch diesen Teil soll eine Übersicht über die vorgefundenen geologischen und hydrologischen Informationen erhalten werden. Im Teil 2 des Gutachtens werden genauere Erkundung an, durch den Planer festgelegten Punkten durchgeführt. Als fachspezifischer Beitrag wird, zusätzlich zum Baugrundgutachten parallel zur Planung ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt. Eine Vermessung wird zum Beginn der Planungsleistungen übergeben. Wir bitten um Kenntnisnahme und Berücksichtignug für die Angebotserstellung. Mit freundlichen Grüßen Vergabestelle Landkreis Mansfeld-Südharz