Wir bitten um die Beantwortung folgender Bieterfragen: 1. Gemäß den Anlagen 08.1 und 09.1 werden für die Bauwerke geprüfte Nachrechnungen der Bestandsüberbauten übergeben. Für die Planung der beschriebenen Varianten 1 und 2 mit einem Erhalt der Unterbauten sehen wir für die Bestandsunterbauten und Gründungen ebenfalls eine Nachrechnung als erforderlich an. Wir bitten um Aufklärung, ob für die Bestandsunterbauten und Gründungen ebenfalls geprüfte Nachrechnungen übergeben werden? Wir bitte um Präzisierung ob die Nachrechnungen für die bestehende Belastungssituation oder im Hinblick auf eine geplante Aufqualifizierung geführt wird? 2. Wir bitten um Aufklärung des folgenden Sachverhaltes: Im Vertag zur Planungsleistung wird unter (2) die Fertigstellung der Leistungsphase 3 als Grundlager für den Fördermittelantrag beschrieben. In den Dokumenten 08.1 und 09.1 LB Ingenieurbauwerke wird unter 2. die Erstellung des Fördermittelantrages auf Basis der Leistungsphase 2 genannt. Auf Basis welcher Leistungsphase wird der Fördermittelantrag erstellt? 3. Wir gehen davon aus, dass die Erstellung des Fördermittelantrages durch den AG erfolgt und durch den AN lediglich die im Rahmen der Planung allgemein üblichen Unterlagen der Grundleistungen und beschriebenen besonderen Leistungen zu erzeugen sind. Wir um eine kurze Bestätigung dieser Annahme. Beantwortung: zu 1. Für die Bestandsunterbauten und Gründungen wird es eine statische Nachrechnung geben. Diese wird für die bestehende Belastungssituation geführt und wird nach Beauftragung übergeben. zu 2. Für die Beantragung der Fördermittel benötigt der AG qualifizierte Unterlagen für die geplante bauliche Anlage. Diese sollen, wie in den Ausschreibungsunterlagen angegeben mindestens die Leistungsphase 2 umfassen. zu 3. Der Fördermittelantrag wird durch den AG erstellt. Wir bitten um Beachtung. Mit freundlichen Grüßen Vergabestelle LK MSH