Sehr geehrte Damen und Herren, zur Vollständigkeit erhalten alle Bieter gleichermaßen noch folgende Information: - Plan in der Anlage -zum Farbton kann noch kein genauer RAL-Ton angegeben werden,e s soll aber etwas hell getöntes werden - wie im LV beschrieben, kann der Farbton erst in Abstimmung des Farbkonzeptes mit dem Bauherrn und dem Landesdenkmalamt erfolgen Mit freundlichem Gruß Simon Hölemann (SB ZVS)