Für die laufende Ausschreibung „Lieferung fernauslesbarer Ultraschall-Kaltwasserzähler für das Jahr 2026-2031“ (HW-2025-03-006) liegen folgende Punkte als Anfragen der Bieter vor, welche wir hiermit beantworten möchten. Punkt 1: Nach unserer Kenntnis können wMBus Mode T1 und C1 nicht gleichzeitig angeboten werden. Ist wMBus Mode T1 oder C1 gemeint? Antwort 1: Richtig ist, dass wir für die ausgeschriebenen Wasserzähler die Kommunikation über OMS T1 benötigen. Die Möglichkeit der Kommunikation über C1 ist kein Ausschlusskriterium, somit nicht zwingend erforderlich und stellt eine zusätzliche Information für uns dar. Punkt 2: Eine garantierte Lebensdauer von 16 Jahren Batterielaufzeit ist ungewöhnlich und entspricht nicht dem aktuellen Stand der Technik. Garantiert und technisch notwendig sind im Standard 12 Jahre. Wären damit Ihre Anforderungen erfüllt? Antwort 2: Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Uns ist bewusst, dass eine garantierte Batterielebensdauer von 16 Jahren eine ambitionierte Anforderung darstellt, insbesondere im Hinblick auf eine verbindliche Garantie. Unser Ziel ist es, die langfristige Betriebssicherheit und Wartungsfreiheit der Zähler sicherzustellen, insbesondere vor dem Hintergrund üblicher Eichfristen und geplanter Nutzungsdauer. Wenn eine technisch nachgewiesene Lebensdauer von mindestens 16 Jahren (z. B. durch Simulationen, Erfahrungswerte oder Herstellerangaben) möglich ist - auch ohne formelle Garantie, wären wir offen für eine entsprechende Lösung. Alternativ wäre auch eine Kombination aus mindestens 12 Jahren garantierter Batterielebensdauer mit der Option auf verlängerte Lebensdauer (z. B. durch optimierte Sendeintervalle oder Batteriereserve) denkbar. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und mögliche Vorschläge zur technischen Umsetzung. Punkt 3: Für die Verpackung verwenden wir aus ökologischen Gründen recycelbares Material und keine verschweißte Blisterverpackung. Ist dies in der Ausschreibung zulässig? Antwort 3: Als Trinkwasserversorger sind wir gemäß § 37 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes verpflichtet, dass das Trinkwasser so beschaffen sein muss, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist. Vor dem Hintergrund der bestätigten Keimfreiheit bei der Verpackung im Werk sehen wir eine luftdichte Blisterverpackung als angemessen. Eine „Vakuumversiegelung und vollständige Wasserdichtheit des Zählergehäuses“ ist als Wertungskriterium in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt. Bei Erfüllen dieses Kriteriums erhält der Bieter 10 Punkte. Wenn eine Vakuumversiegelung und vollständige Wasserdichtheit des Zählergehäuses ohne Blisterverpackung ihrerseits besteht sind wir offen für eine entsprechende Lösung. Punkt 4: Welche Funktion soll mit der Anschlussmöglichkeit einer externen Antenne ermöglicht werden? Kann diese mit anderer Technik erfüllt werden? Antwort 4: In Rahmen einer Projektarbeit im Jahr 2024 haben wir festgestellt, dass eine bestimmte Anzahl an Schächten nur über die Auslesung per Antenne ermöglicht werden kann aufgrund von stehendem Wasser in den Schächten oder dickem Gewölbe. Für alternative Möglichkeiten zur Sicherstellung der Funkauslesung sind wir offen, hierbei ergibt sich für uns aus den bereits genannten Gründen die Mindestanforderung der Schutzart IP68. Punkt 5: Wird die Umweltverträglichkeit und der ökologische Fußabdruck z.B. über wiederverwertbare und recycelbare Materialien mit bewertet? Antwort 5: Die Umweltverträglichkeit oder der ökologische Fußabdruck werden nicht als Wertungskriterium betrachtet. In den Ausschreibungsunterlagen verweisen wir unter Punkt 1.1 und 1.2 auf die Anforderung einer umweltfreundlichen Verpackung mit Grünem Punkt. Punkt 6: Wird die Option Leckageortung verbindlich oder als freiwillige Zusatzfunktion in der Gesamtwertung betrachtet? Antwort 6: Die Option Leckageortung wird als freiwillige Zusatzfunktion betrachtet. Punkt 7: Ist für die Position 1.1 auch die Lieferung eines Wasserzählers mit der Baulänge von 190 mm möglich? Antwort 7: Nein, wir benötigen einen Steigrohrzähler Q3/2,5 mit einer Baulänge von 105 mm. Punkt 8: Unser Zähler bietet standardmäßig eine Leckageerkennung - diese würden wir dann in Pos. 1.1 + 1.2 + 2.1 und 2.2 identisch anbieten. Antwort 8: Mit unserer Anforderung unter Pos. 2.1 und 2.2 ist ein Zähler mit Leckortung für das Versorgungsnetz gemeint.