Punkt 9: In den Wertungskriterien wird eine Garantie für das Bestehen der Stichprobenprüfungen nach 6 und 9 Jahren verlangt. Unser Produkt befindet sich derzeit noch im vorgeschriebenen Qualifikationsverfahren, das insgesamt fünf Jahre umfasst. Daher können wir aktuell lediglich eine Garantie über drei Zeiträume von jeweils zwei Jahren (3x2 = insgesamt 12 Jahre Laufzeit) anbieten und entsprechend bepreisen. Wir möchten betonen, dass wir mit hoher Sicherheit davon ausgehen, dass unser Produkt das Verfahren erfolgreich durchlaufen wird. Die technische Grundlage entspricht vollständig dem bewährten Vorgängermodell, das die Anforderungen bereits erfüllt hat. In der Praxis wurden bereits Geräte dieses Typs erfolgreich stichprobenbasiert auf bis zu 6 Jahre am Stück verlängert. Da rechtlich belastbare Garantien nur bei vollständig abgeschlossenem Verfahren möglich sind, bitten wir um Verständnis, dass wir aktuell keine verbindliche Zusage über das Bestehen nach 6 bzw. 9 Jahren geben können. Dies gilt trotz unserer technischen Überzeugung, dass unser Produkt diese Anforderungen erfüllen wird. Antwort 9: Vielen Dank für Ihre Erläuterungen zum aktuellen Stand des Qualifikationsverfahrens und zur damit verbundenen Einschränkung hinsichtlich der Garantie. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass gemäß den Vorgaben der Ausschreibung eine verbindliche Garantie über eine Laufzeit von 12 Jahren erwartet wird, welche ausdrücklich das Bestehen der Stichprobenprüfungen nach 6 und 9 Jahren einschließt. Für den Fall des Nichtbestehens ist entsprechend eine kostenfreie Ersatzlieferung für die betroffene Stichprobe durch den Auftragnehmer zu leisten. Auch wenn eine gestaffelte Garantie (z. B. 3 × 2 Jahre) nicht vollständig den formalen Vorgaben der Ausschreibung entspricht, setzen wir voraus, dass damit im Ergebnis die geforderte Garantie über eine Gesamtlaufzeit von 12 Jahren sowie die damit verbundenen Bedingungen verbindlich erfüllt werden.