Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie die Beantwortung einer Bieterfrage zu Ihrer Information: Frage: Gemäß den Formblättern 211+216 wird mit Abgabe des Angebotes der Fragebogen zur Eignungsprüfung gefordert. Wir sind präqualifiziert und bitten um Rückmeldung, ob es in unserem Fall reicht die Präqualifikation mit dem Angebot abzugeben? Führt die nicht Abgabe des Fragebogens zur Eignungsprüfung zum Ausschluss vom Verfahren? Antwort: Der Fragebogen zur Eignungsprüfung beinhaltet u. a. auch Fragestellungen, die verfahrensbezogen sind und u. U. nicht mit denen im Präqualifizierungsverzeichnis zur Verfügung gestellten Unterlagen beantwortet werden können. Dies ist von Bieterseite zu prüfen und zu beantworten. Bzgl. Fragestellungen, die durch Unterlagen im Präqualifizierungsverzeichnis beantwortet werden können, kann an der jeweiligen Stelle auch auf dieses verwiesen werden. Fehlende Angaben, die nach erfolgter Nachforderung nicht vorliegen, können zum Ausschluss des Angebotes führen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stadt Leipzig Vergabestelle AGM (Es handelt sich um eine Beauftragung nach § 59 Abs. 1 SächsGemO.)