Sehr geehrte Damen und Herren, die folgende Bieteranfrage hat uns erreicht: "in Punkt 2.6.7 des LV fordern Sie einen Wechselrichter von mind. 3.500W. Ist an der Stelle ein Wechselrichter von 3.000W gestattet, ausgeführt als Kombigerät (Wechselrichter+Batterieladegerät)?" Hierzu möchte ich auf folgenden Hinweis im Leistungsverzeichnis verweisen: "Zur Vereinfachung wurde das Leistungsverzeichnis mit Ja/Nein Fragen erstellt. Diese verstehen sich als Mindestanforderungen. Sollten Sie also eine Frage mit Nein beantworten, muss Ihr Angebot leider ausgeschlossen weden." Bitte beachten Sie diese Information bei der Erstellung Ihres Angebotes. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen K. Spitze Sachgebietsleiterin Zentrale Vergabestelle