Sehr geehrte Damen und Herren, die Besonderen Vertragsbedingungen werden in Pkt. 1 Ausführungsfristen wie folgt ergänzt: Bei Bedarf wird der Bauzeitenplan fortgeschrieben. Der unter Pkt. 1.2 Verbindliche Fristen(=Vertragsfristen) geschriebene Wortlaut "Der den Vergabeunterlagen beiligende Bauzeitenplan wird mit Auftragsvergabe Vertragsbestandteil." wird gestrichen und ist somit gegenstandslos. Zum besseren Verständnis haben wir das geänderte Formblatt 214 im Anhang nochmals beigefügt. Wir bitten um Kenntnisnahme und verbleiben mit freundlichen Grüßen Die Vergabestelle des Landkreises Mansfeld-Südharz