Frage : Leider ist uns noch immer nicht klar, was die Nachunternehmer nun zusätzlich zu der Bewerbererklärung gem. RdErl..... abgeben sollen. Den Bewerberbogen, gegebenfalls ohne Projekt? Die Eigenerklärung zur Eignung? Die Eigenerklärung zur Haftpflicht (trotz GU-Auftrag)? Die Eigenerklärung zu Rußland? Die Eigenerklärung zu Nachunternehmern? Beantwortung: Abgegeben werden sollen von den Nachunternehmern die Bewerbererklärung gem. RdErl MW 21.11.2008 - 41-3257/03, die Eigenerklärung zur Eignung (Fbl. 124) und die Eigenerklärung zu Russlandsanktionen. Kommt ein Angebot in die engere Wahl fordert die Vergabestelle weitere Erklärungen und Nachweise zur Eignungsprüfung nach. Der Bewerbungsbogen sollte vom Bieter befüllt und abgegeben werden. Auch ist nur eine Haftpflicht nachzuweisen. Mit freundlichen Grüßen Vergabestelle Landkreis Mansfeld-Südharz