Sehr geehrte Damen und Herren, im Verfahren CHH_300.09 wurden folgende Anfragen durch einen Bieter gestellt: 1. Frage Dürfen anstatt der ausgeschriebenen Kunststoff-Glashalteleisten, wie diese von der Fa. HÖRMANN verwendet werden, auch Glashalteleisten aus wesentlich hochwertigere Aluminium-Glashalteleisten angeboten werden? Antwort: Sofern durch den Bieter ein zugelassenes, technisch gleichwertiges Produkt angeboten wird, so ist dies zulässig, vorausgesetzt die Prüfbarkeit der Gleichwertigkeit der angebotenen Produkte durch den Auftraggeber ist gegeben. Gemäß dieser Vorgabe ist das Anbieten von Aluminium-Glashalteleisten zulässig. 2. Frage Nicht alle Produkte auf dem Markt benötigen Glashalteleisten zum Einsatz von Füllungen (z.B. Scheiben). Somit hat Ihre Forderung nach Glashalteleisten zur Folge, dass diese Produkte aus dem Angebotsverfahren ausgeschlossen werden, obwohl sie einer Torkonstruktion in Ausführung mit Glashalteleisten im Nichts nachstehen. Selbstverständlich sind auch solche Torkonstruktionen nach EN 13241-1 geprüft und zugelassen und ein Austausch einzelner Füllungen und Sektionen ist ebenfalls möglich. Aus diesem Grunde bitten wir um Mitteilung, ob auch Torkonstruktionen in einer Ausführung komplett ohne Glashalteleisten angeboten werden dürfen, damit europäische Marktteilnehmer, die jährlich mehr als 200.0000 Tore herstellen, ebenfalls ein Angebot abgeben dürfen. Antwort: Durch die Abweichung von der Leistungsbeschreibung wäre die Leistung nicht vergleichbar und somit das Angebot von der Wertung auszuschließen. Dennoch wird den Bietern grundsätzlich die Möglichkeit der Abgabe von Nebenangeboten eingeräumt, um über diesen Weg die produktspezifischen Komponenten ihrer Bauteile, Bauelemente etc. anbieten zu können. Voraussetzung auch hier ist die Prüfbarkeit der Gleichwertigkeit. 3. Frage Für alle Sektionaltore wird unter den Punkt „Oberflächen“ die Beschichtung der Verglasungsrahmen und der PU-Lamellen im Nasslackverfahren gefordert. Gegen diese Art der Beschichtung melden wir hiermit Bedenken an und weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass diese nicht dem heutigen Stand der Technik entspricht. Wir empfehlen Ihnen dringend die Beschichtung der Tore pulverbeschichtet anstelle einer Nasslackierung auszuschreiben, da die Pulverbeschichtung dem heutigen Stand der Technik entspricht und dem Nutzer wichtige Vorteile gegenüber der Nasslackierung bietet, die wir Ihnen hier kurz zusammenfassen möchten: • Die Pulverbeschichtung ist mechanisch belastbar: Der Pulverlack bleibt dynamisch und weist seltener Risse auf. • Höhere Korrosionsbeständigkeit • Die Pulverbeschichtung härtet erst nach mehreren Jahren vollständig aus, wird daher erst sehr viel später spröde und kann daher der Witterung lange standhalten. • Auf der glatten und gleichmäßigen Oberfläche können Schmutz und Fett weder gut haften noch eindringen. • Höhere Farbechtheit und ein besserer Schutz vor langjähriger Ausbleichung durch UV-Strahlung • Umweltfreundlich: Eine Pulverlackierung wird lösungsmittelfrei verarbeitet. Im Übrigen möchten wir darauf hinweisen, dass eine Pulverbeschichtung gegenüber einer Nasslackierung in der Regel preisneutral dargestellt werden kann. Auf Grund der o.g. Vorteile der Pulverbeschichtung bitten wir Sie um Präzisierung des Leistungsverzeichnisses hinsichtlich des Beschichtungsverfahrens von Nasslackierung zu einer Pulverbeschichtung, damit gewährleistet wird, dass der Nutzer ein langlebiges und dem Stand der Technik entsprechendes Produkt erhält. Antwort: Die Bedenken des Bieters werden nicht geteilt. Der Aussage, dass Nasslackierungen nicht dem Stand der Technik entsprechen, wird widersprochen. Somit wird der Bitte des Bieters zur Änderung der Leistungsbeschreibung nicht entsprochen. Zusätzlich wird den Bietern grundsätzlich die Möglichkeit der Abgabe von Nebenangeboten eingeräumt, um über diesen Weg die produktspezifischen Komponenten ihrer Bauteile, Bauelemente etc. anbieten zu können. Voraussetzung auch hier ist die Prüfbarkeit der Gleichwertigkeit. 4. Frage Darf anstatt der vorgegebenen HÖRMANN-Steuerung B 460 FU auch ein anderes Markenprodukt angeboten werden? Antwort: Sofern durch den Bieter ein zugelassenes, technisch gleichwertiges Produkt angeboten wird, so ist dies zulässig, vorausgesetzt die Prüfbarkeit der Gleichwertigkeit der angebotenen Produkte durch den Auftraggeber ist gegeben. 5. Frage Für alle Sektionaltore werden folgende physikalische Werte gemäß Torliste gefordert: Schlagregendichtheit: Klasse 5A Widerstand gegen Windlast: Klasse B2 Diese Werte beziehen sich rein auf die Fenster- und Türen-Branche und können bei keinem Sektionaltor-Hersteller auf dem Markt umgesetzt werden. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sektionaltore mit folgenden physikalischen Werten angeboten werden dürfen: LV-Position 01.002 Wasserdichtigkeit DIN EN 12426: Klasse 3 Luftdurchlässigkeit DIN EN 12427: Klasse 3 Widerstand Windlast DIN EN 12424: Klasse 5 LV-Position 01.004 Wasserdichtigkeit DIN EN 12426: Klasse 3 Luftdurchlässigkeit DIN EN 12427: Klasse 3 Widerstand Windlast DIN EN 12424: Klasse 5 LV-Position 01.006 Wasserdichtigkeit DIN EN 12426: Klasse 3 Luftdurchlässigkeit DIN EN 12427: Klasse 3 Widerstand Windlast DIN EN 12424: Klasse 3 Antwort: Grundsätzlich gilt, wenn es Abweichungen zwischen Leistungsverzeichnis und beigefügten Anlagen (z.B. Zeichnungen, Torlisten etc.) gibt, hat der Text des Leistungsverzeichnisses voran. Diesem Fall sind die Anforderungen in den einzelnen Positionen eindeutig beschrieben und dementsprechend zu kalkulieren. 6. Frage Gemäß Leistungsverzeichnis Position 01.009 Zulage zu den Toranlagen für Lieferung und Einbau von lastabtragenden, überfahrbaren und wärmegedämmten Bodeneinstandselementen, Höhe: 28 cm Die Oberseite ist als Schwelle aus verzinktem Riffelblech, 10 cm breit, wie das unterliegende Dämmelement, auszuführen, inkl. mechanischer Befestigung im Unterbau und Abdichtung mit EPDM- Dichtbahnen. Bitte geben Sie uns genau an, wie die Bodeneinstandselemente auszuführen sind, da es in der Ausführung zu großen Unterschieden in der Preisgestaltung kommt. Soll die Ausführung als Rechteckrohr verzinkt mit Groß- und Klein-Bohrungen oder als Stahlwinkel mit Versteifungen ausgeführt werden? Welche Stärke soll das Stahl-Rechteckrohr oder der Stahl-Winkel besitzen, wenn dieses so ausgeführt werden soll? Abmessungen? Antwort: Das anzubietende, lastabtragende, Bodeneinstandselement aus Position 01.009 soll Lkw-überfahrbar sein. Das Element soll bewusst durch den Auftragnehmer der Toranlagen geliefert und eingebaut werden, um Schnittstellen zu anderen Gewerken zu verringern. Ansonsten ist die Position aus unserer Sicht ausreichend und erschöpfend beschrieben. Die weitere Ausdetaillierung bleibt der ausführenden Firma überlassen, hier gibt es keine weiteren Vorgaben durch den Auftraggeber. Mit freundlichen Grüßen die Vergabestelle der Handwerkskammer Halle (Saale)