Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erhielten wir nachstehende Bieteranfragen, die wir wie folgt beantworten. Frage 1: Wir gehen davon aus, dass in jedem Fall gleichwertige Trennverstärker zum vorgegebenen Fabrikat eingesetzt werden dürfen. So ist in Position 7.4.10 hinsichtlich der Trennverstärker beispielsweise "oder technisch gleichwertig" angegeben, in Position 7.2.20 hingegen nicht. Wir bitten um Bestätigung, dass unsere Annahme zutrifft? Frage 2: Können Sie bestätigen, dass keine Mitnahmeschaltungen zu Nachbarunterwerken vorgesehen bzw. zu berücksichtigen sind? Frage 3: Unter Punkt 5.2 und in Position 10.1.10 Planrevision wird jeweils auch ein Einspeisefeld erwähnt, allerdings gibt es keine Position bezüglich eines Einspeisefeldes. Sind an diesem Einspeisefeld keine Umbauten erforderlich? Beantwortung: Antwort 1: Ja, die technisch gleichwertigen Trennverstärker können in allen Feldern verbaut werden. Antwort 2: Ja, es gibt keine Mitnahmeschaltungen zu Nachbarunterwerken. Antwort 3: Die Technologie der Retrofit-Maßnahme muss der Bieter festlegen. Mit freundlichen Grüßen Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG