Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie die Beantwortung einer Bieterfrage zu Ihrer Information: Frage: Vielen Dank für Ihre Antwort, jedoch hilft diese uns nicht weiter. Bitte erläutern Sie noch einmal genau, in welche Pos. die Vorhaltung kalkuliert werden soll. Am Beispiel Pos. 1.2.1 in diese Pos. soll eine Grundvorhaltung von 12 Monaten kalkuliert werden? Und in der Pos. 1.2.2 wird dann eine Verlängerung für je ein Monat abgefragt oder wie verhält sich dies? Leider verwirrt Ihre Ausschreibung an dieser Stelle, da Sie von einer Grundvorhaltung sprechen, diese wäre ja immer in die Auf- (und Abbau) Position zu kalkulieren, jedoch schreiben Sie in der nächste Pos. wieder 12 Monate Vorhaltung aus aber mit der Mengeneinheit „Stück“ anstatt Monate oder Stück/Monate. Bitte machen Sie präzise Angaben wie die Vorhaltung und vor allem in welche Position diese zu kalkulieren ist. Antwort: Die Position 1.2.1 umfasst einmalig die Leistung für die Aufstellung (Montage inklusive Anschluss) sowie den späteren Abbau des beschriebenen Baustromverteilers. Bitte beachten Sie: Der Begriff „Vorhaltung“ ist in dieser Position nicht relevant, da die tatsächliche Vorhaltung bzw. Miete in der nachfolgenden Position 1.2.2 beschrieben wird. Für die Position 1.2.2 sind die Kosten für die reine Vorhaltung bzw. Miete des Verteilers aus 1.2.1 für einen Zeitraum von genau 12 Monaten zu kalkulieren. Der kalkulierte Preis sollte so gestaltet sein, dass er durch 12 (Monate) teilbar ist. Dadurch ist eine flexible Abrechnung möglich - beispielsweise bei einer Vorhaltung über 18 Monate (Formel: „Betrag“/12 × 18). Bei den Etagenverteilern verhält es sich analog: In Position 1.2.3 wird erneut einmalig die Aufstellung und der Abbau beschrieben (Hinweis: Es handelt sich hier um 5 Stück Verteiler). In Position 1.2.4 sind die Kosten für die reine Vorhaltung eines Etagenverteilers über 12 Monate zu kalkulieren - auch hier gilt: 5 Stück sind anzusetzen. Auch in diesem Fall ist darauf zu achten, dass die Monatskosten je Verteiler (also des EP) durch 12 teilbar sind, um eine flexible Abrechnung zu ermöglichen - zum Beispiel für nur 2 Etagenverteiler über 14 Monate. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stadt Leipzig Vergabestelle AGM (Es handelt sich um eine Beauftragung nach § 59 Abs. 1 SächsGemO.)