Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen der Ausschreibung 09.2025UVgO-Ö gingen Bieterfragen ein, die wie folgt beantwortet werden: Frage 1 Im Formblatt 631 ist unter Punkt 6 Angebotswertung als Zuschlagskriterium der Preis gekennzeichnet. Allerdings sind als Zuschlagskriterien (Wertungsschema) im LV auf Seite 6 Druckqualität (60 %) und Preis (40 %) angegeben. Bitte erläutern Sie die Diskrepanz zwischen dem Formblatt 631 und LV? Welches Zuschlagkriterium wird herangezogen? Antwort 1 Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis, wie im Formblatt 631 richtig beschrieben. Im Leistungsverzeichnis Seite 6 hat sich aus einer anderen Ausschreibung das Kriterium Druckqualität eingeschlichen. Dieses Kriterium ist für die Ausschreibung nicht relevant. Ich bitte den Fehler zu entschuldigen. Frage 2 Gehen wir recht der Annahme, dass der Auftragnehmer das anfallende Kehrgut verwerten und im Angebot einpreisen muss? Können Sie uns die Kehrgutmengen der vergangenen drei Jahre übermitteln? Antwort 2 Ja, der Auftragnehmer hat das Kehrgut fachgerecht zu verwerten/entsorgen und in den Kehrkilometer einzupreisen. Die Kehrgutmengen der letzten drei Jahre sind nicht bekannt. Frage 3 Anhand der Übersichten/Legende können die Längen der Straßenzüge/Fußwege nicht eindeutig ermittelt werden. Können Sie zu jeder Ortschaft eine Auflistung (gern im excel-Format) mit den Daten: Straßenname, Länge der Straßen und Gehwege, beidseitige/einseitige Kehrung, die entsprechende Reinigungsklasse sowie der entsprechende Reingungsrhythmus der jeweiligen Straße & Gehweg übermitteln. Antwort 3 Die anhängende Excel-Tabelle der Fachabteilung sollte Aufschluss geben. Frage 4 Laut Formblatt 631 ist Ablauf der Angebotsfrist der 05.05.2025 11:00 Uhr. Aufgrund der gestellten Bieterfragen, der Feiertage (Ostern & 1. Mai) sowie einer detailllierten Angebotserstellung / Kalkulation erbitten wir eine Fristverlängerung von mindestens 14 Tagen. Antwort 4 Eine Fristverlängerung kann aufgrund des Sitzungsplans des Gemeinderates (in diesem muss der Beschluss über die Vergabe erfolgen) nicht erfolgen, da dieser erst wieder Ende Juni tagt. Daher ist die Vergabe der Leistung ein Tagesordnungspunkt im Gemeinderat am 07.05.2025. Mit freundlichen Grüßen Karsten Sladek