Sehr geehrte Damen und Herren, zur genannten Ausschreibung liegt folgende 2. Bieteranfrage vor. Auf Seite 19 der Baubeschreibung (APL_Neundorfer Straße Plauen 2025-02-28) schreiben Sie "Umleitungsstrecken und die hierfür auszuführenden Beschilderungen wurden vom AG mit der Verkehrsbehörde vorabgestimmt". Können Sie die entsprechenden Unterlagen für die Kalkulation der Verkehrssicherung zur Verfügung stellen? Im Zuge der Gleichbehandlung ergeht an alle Teilnehmer folgende Antwort. Es fand, wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben, eine Vorabstimmung über die grundsätzliche Verfahrensweise mit der Verkehrsbehörde statt. Unterlagen hierzu liegen uns nicht vor. Für die Umleitungsbeschilderung wurden diesbezüglich in Abstimmung mit dem Vorhabensträger 6 Plantafeln (Pos. 01.01.01.0060) im LV ausgeschrieben, dessen Beschriftung gemäß VAO vorzunehmen ist. Eine VAO liegt noch nicht vor. Die Beantragung der VAO ist Sache des Auftragnehmers und ebenfalls im LV ausgeschrieben (Pos. 01.01.01.0040). Mit freundlichen Grüßen Vergabestelle Plauen