Sehr geehrte Damen und Herren, zur genannten Ausschreibung liegt folgende 4. Bieteranfrage vor. In den Pos. 01.01.01.0180 u.a. fordern Sie "einen von der IHK öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen". Der Name des Sachverständigen ist zu benennen. Eine fehlerhafte Angabe kann somit ein Ausschlussgrund sein. Eine Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen erfolgt in Deutschland von verschiedenen Institutionen, neben der IHK u.a. auch von Handwerks- und Ingenieurkammern. Wenn Sie auf einen von der IHK bestehen, schränken Sie den Wettbewerb sehr stark ein. Auf der Internetseite der IHK fand ich im Umkreis von 100 km um Plauen keinen. Darüber hinaus bitte ich zu überdenken, ob nicht auch ein Beweissicherer nach DIN EN ISO/IEC 17024 geeignet und ausreichend ist. Im Zuge der Gleichbehandlung ergeht an alle Teilnehmer folgende Antwort. Aus unserer Sicht können auch die in der Bieteranfrage aufgeführten anderen Nachweise gelten, wenn aus dem Bieternachweis die Eignung des Gutachters im Zuge der Angebotswertung zweifelsfrei abgeleitet werden kann. Mit freundlichen Grüßen Vergabestelle Plauen