Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend eine Bieterfrage und die Antwort dazu: Frage In den Vergabeunterlagen ist eine Europäische Eigenerklärung vorhanden. In der Aufforderung zur Angebotsabgabe bei ein einzureichenden Unterlagen ist diese nicht mit aufgeführt. Müssen wir diese Anlage ausfüllen und mit einreichen? Antwort Entsprechend dem FB 632 EU, welches den Ausschreibungsunterlagen beiliegt, haben Sie lt. Punkt 7 die Wahl Ihre Eignung nachzuweisen. ----------- 7 Eignung Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 6 sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. --------- Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, wurde Ihnen die EEE zur Verfügung gestellt. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Carola Werner Vergabestelle