Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend eine Bieterfrage und die Antwort dazu: Frage Können wir davon ausgehen, dass uns durch den AG ein entsprechendes Festpunktfeld (Vermessung) zur Verfügung gestellt wird bzw. dass die Erhebung von Punktkoordinaten beispielsweise in etrs 89 auskömmlich sind? Antwort Die Festpunkte müssen seitens des Auftragnehmers definiert werden. Die Erhebung in einem etrs ist auskömmlich. Letztlich dient die Vermessung dem Planer, um die Planungsleistungen zu erfüllen. Zur Einhaltung der Mindestanforderung des Planers soll das Planungsbüro Einfluss auf den Vermesser haben und die erforderlichen Vermessungsleistungen gleich mit anbieten. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Carola Werner Vergabestelle