Frage: In Punkt 1.9.18 der Leistungsbeschreibung wird eine Notbremsanzeige als Bestandteil der geforderten GSR-Ausstattung aufgeführt. Nach unserem Kenntnisstand ist diese Funktion jedoch nicht Bestandteil der verpflichtenden Systeme gemäß der EU-Verordnung (EU) 2019/2144 (GSR II) für Fahrzeuge der Klasse N3G. Wir bitten Sie daher um Prüfung, ob die Notbremsanzeige ggf. irrtümlich als GSR-relevante Anforderung aufgenommen wurde. Falls dem so ist, möchten wir anregen, diesen Punkt entsprechend anzupassen oder zu streichen, um die Anforderungen an die gesetzlichen Vorgaben anzugleichen. Antwort: Vielen Dank für den Hinweis! Die Notbremsanzeige ist kein Bestandteil der geforderten GSR-Ausstattung. In Pos. 1.9.18 des Leistungsverzeichnisses entfällt daher die Forderung "1. Notbremsanzeige (ESS)".