Sehr geehrte Damen und Herren, uns haben folgende Bieterfragen erreicht: Frage 1: gemäß Position 8.2.1 "Einholen von Genehmigungen, inkl. Gebühren", sollen die Einleitgebühren des gehobenen Wassers vom AN übernommen werden. Da zum Stand der Ausschreibung weder der Gebührensatz, noch die vrsl. anfallende Menge des Wassers bekannt ist, kann keine Preisbildung der Position erfolgen. wir bitten um entsprechende Anpassung der Leistungsposition. Antwort: LV-Position 8.2.1 „Einholen von Genehmigungen, inkl. Gebühren“: Die Technologie des Einbringens der Bohrpfähle obliegt dem Bieter. Dementsprechend entscheidet der Bieter darüber, wie er mit anfallendem Grundwasser umgeht. Für den Fall, dass anfallendes Grundwasser in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet werden muss oder soll, trifft die LV-Position 8.2.1 zu. Zur Kalkulation hat sich der Bieter über den Gebührensatz zu informieren, jedoch nicht über die Vergabestelle. Die Menge des anfallenden Grundwassers kann über die eigene Einbautechnologie und das Baugrundgutachten ermittelt werden. gemäß Position 8.2.2 "Bodenaushub Homogenbereich 1, Schicht 1 - Auffüllung (Sand/Kies)" und gleichlautender Positionen der Entsorung/Verwertung, wurden im Vorfeld orientierende Untersuchungen an Bodenproben durchgeführt. wir bitten um Nachreichung der aktuellen Bodenuntersuchungen. Antwort: LV-Position 8.2.2 „Bodenaushub Homogenbereich 1, Schicht 1 - Auffüllung (Sand/Kies)“: Das Bodengutachten, mit Analysen, war Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Mit freundlichen Grüßen A. Gersch SB Zentrale Vergabestelle