Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend eine Bieterfrage und die Antwort dazu. Frage Inwieweit und welche Teile des Standardformulars Einheitliche Europäische Eigenerklärung muss von Unterauftragnehmern/Nachunternehmer (keine Bietergemeinschaft) ausgefüllt werden? Antwort Im Teil II Punkt C ist im grau hinterlegtem Kasten (Seite 5 oben) beschrieben, welche Teile der EEE vom Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ausgefüllt werden müssen. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Carola Werner Vergabestelle