Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Bieterfrage ist eingegangen: "Unser Bodenbelagslieferant hat uns darauf hingewiesen, dass im Ausschreibungstext Pos. 2.60 "heteregoner PVC Bodenbelag" als geforderte technische Daten die EN 1399 steht, die sogenannte "Zigarettenglutbeständigkeit". Sie wird bei Vinyl-Bodenbelägen nicht erfüllt. Das war und ist ein Vorteil von Linoleum- Bodenbelägen. Soll trotzdem PVC-Boden angeboten werden?" Die Antwort lautet: Pos.2.60 Bodenbelag PVC heterogen Holzoptik - Es ist PVC-Bodenbelag anzubieten. Mit freundlichen Grüßen Heike Reinisch SB (ZVS)