Sehr geehrte Damen und Herren, es wurde eine Bieterfrage gestellt. Diese bezieht sich auf den A+S Plan und den Inhalten zu asbesthaltigen Stoffen. Als Grundlage der Angebotsabgabe nutzen Sie bitte vorrangig das Schadstoffgutachten von der Fa. HPC, sowie die Ausschreibungsinhalte aus dem Leistungsverzeichnis. Die Bewertungen im A+S Plan hinsichtlich Asbest und weiteren Gefahrenstoffen sind grundsätzlich nie ausgeschlossen, weshalb auch einige LV-Positionen zu der Gefahreneinschätzung des Gutachtens abweichen. Maßgeblich ist jedoch das Preisangebot im Leistungstext in Abhängikeit zum Schadstoffgutachten. Mit freundlichen Grüßen i.A. Aster