Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie die Beantwortung einer Bieterfrage zu Ihrer Information: Frage: In den Vorbemerkungen Stahltür T30-RS werden die Türen mit einer Stahlzarge / Stahltürblatt und Edelstahlzarge / Stahltürblatt beschrieben. Eine Kombination von Edelstahlzarge und Stahltürblatt ist nicht zugelassen. Soll hier das Element komplett in Edelstahl ausgeführt werden? (z.B. LV Pos. 2.5.10 bis 2.5.30) Antwort: In der LV Pos. 2.5.10, 2.5.20, 2.5.30 und 2.5.50 wurde die Ausführung der Zarge von Edelstahl in Stahl, feuerverzinkt geändert. Somit ist das gesamte Türelement in Stahl feuerverzinkt auszuführen. In Folge der Änderung wurde ein neues LV und eine neue GAEB-Datei.X83, als Nachsendung im Vergabemanager, versandt. Wir bitten um Beachtung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stadt Leipzig Vergabestelle AGM (Es handelt sich um eine Beauftragung nach § 59 Abs. 1 SächsGemO.)